Verbotene Fahr- und Schleuderübungen ohne Führerschein
15. Februar 2010 - Von Polizei Mettmann in Verkehr | Druckversion | Versandversion
Heiligenhaus (ots) – Am Sonntagnachmittag des 14.02.2010, gegen 16.10 Uhr, beobachtete eine Funkwagenbesatzung der Heiligenhauser Polizei einen schwarzen PKW BMW 320i, dessen Fahrer auf dem öffentlichen Gelände eines großen Supermarktes an der Velberter Straße in Heiligenhaus, außerhalb der Öffnungszeiten des Unternehmens, mit dem BMW gewagte Schleuderübungen auf dem schneebedeckten Großparkplatz machte. Bei der sofortigen Kontrolle des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass am Steuer des PKW ein 20-jähriger Heiligenhauser saß, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der ebenfalls 20-jährige Fahrzeughalter aus Wülfrath, der zur Tatzeit auf dem Beifahrersitz seines Fahrzeugs saß und die Fahr- und Schleuderübungen seines Freundes zuließ, obwohl er wusste oder wissen musste, dass dieser keinen Führerschein besitzt, wurde genauso zur Anzeige gebracht, wie der junge Fahrer aus Heiligenhaus, dem die Beamten jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr ausdrücklich untersagten. Die Folgen der angezeigten Verkehrsstraftat werden die zwei Beschuldigten nun schon in sehr naher Zukunft von Staatsanwaltschaft und Gericht erfahren.

7 Kommentare
Neuen Kommentar schreiben1. Oliver schrieb am 16. Februar 2010 um 14:07
Ist der Parkplatz bei real,- (um den geht es ja, die Polente traut sich nur nicht, das auszuschreiben – “auf dem öffentlichen Gelände eines großen Supermarktes an der Velberter Straße in Heiligenhaus” muahahaha…) nicht ein “Privatgrundstück”?!?
Auf privatem Gelände kann man doch auch fahren, wenn man KEINE Fahrerlaubnis besitzt…
Und kann die Polizei das dann so einfach zur Anzeige bringen?
Oder müsste dann nicht real,- bzw. deren Eigner die Anzeige erstatten?
Fragen über Fragen…
2. Koboldpeter schrieb am 16. Februar 2010 um 20:45
Diese Handlungsweise der Polizei verwundert mich auch, auch wenn ich den Vorfall nicht gutheissen kann. Aber REAL ist definitiv Privatgelände. Bei einen Unfall wo ich die Polizei hinzu bat, wurde genau mit diesem Argument der Einsatz der Beamten verwehrt.
Hier würde mich auch die Rechtslage interessieren. Wer weiss da etwas genaues.
LG Koboldpeter
3. Brada schrieb am 16. Februar 2010 um 21:32
Naja, auf dem alten Real Parkplatz konnte man noch schön driften, jetzt stehen ja etliche Bäume im Weg.
Soweit ich weiß darf die Polizei auf dem Gelände garnicht eingreifen, es sei denn, der Eigner hat sie verständigt.
Aber wie gesagt, die Deutsche Polizei darf ja “alles”
4. zarin schrieb am 16. Februar 2010 um 22:07
Muss hierzu das private Gelände nicht zugesperrt sein und darf keine Öffnung zu öffentlichen Gelände haben? Sprich es hätte ein Tor oder Schranke geschlossen sein müssen???
5. Dede schrieb am 16. Februar 2010 um 23:44
Ein Führerschein kostet Geld. Früher schon und heute umso mehr. Früher konnte man die Kosten ein wenig kürzen, wenn man vorher schon “illegale” Fahrstunden aufm Supermarktparkplatz hatte.
Das ist natürlich heute nicht mehr OK” und deswegen muß man es Verfolgen.
Auch wenn ich selber noch davon profitiert habe, richtig so.
6. Rüdiger schrieb am 17. Februar 2010 um 08:12
@ Brada Natürlich darf die Deutsche Polizei nicht alles. Es kommt Dir vielleicht so vor.
@Zarin Du hast, meines Wissens, Recht.
Wenn das private Gelände so beschaffen ist, das kein anderer so einfach Zugang hat, ja dann darf man fast alles darauf machen. Ist bei Real aber nicht so.
7. Speedy schrieb am 17. Februar 2010 um 15:07
Richtig, das Gelände muss umfriedet sein.
Auf dem neuen Parkplatz is sowieso blöde, der alte Parkplatz war viel besser. Leider fehlt es an großen Plätzen in Heiligenhaus und Velbert.