Tageswohnungseinbruch ohne Beute ?

Heiligenhaus (ots) – Am Montagmorgen des 01.03.2010, in der Zeit zwischen 08.30 Uhr und 13.50 Uhr, nutzten ein oder mehrere bislang unbekannte Straftäter die Abwesenheit des Mieters zum Einbruch in die Dachgeschoßwohnung eines Mehrfamilienhauses an der Bahnhofstraße in Heiligenhaus. Wie der oder die Täter in das üblicher Weise verschlossene Treppenhaus des Gebäudes gelangten, ist zur Zeit noch unklar. Im Dachgeschoß des vierstöckigen Mietshauses wurde die Wohnungstüre mit Werkzeuggewalt aufgehebelt, um die dahinter befindlichen Wohnräume betreten und durchsuchen zu können. Obwohl deutliche Spuren auf das intensive Durchsuchen und Durchwühlen beinahe aller Zimmer hindeuten, gibt es trotz dabei auch geöffneter Schmuckschatullen und Gelddepots mit ausländischer Restwährung bisher keine Hinweise auf tatsächliche Beute des oder der Eindringlinge. Der beim Einbruch entstandene Sachschaden an der Wohnungstüre beläuft sich auf wenige hundert Euro.

Bisher liegen der Heiligenhauser Polizei noch keine konkreten Hinweise auf den oder die Täter vor. Kriminalistische Maßnahmen zur Spurensicherung wurden veranlasst, ein Strafverfahren eingeleitet. Sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Personen, Fahrzeugen oder sonstigen Beobachtungen, die in einem Tatzusammenhang stehen könnten, nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Einbruchschutz:

  1. Schützen Sie Ihre Türen und Fenster mit zusätzlichen Sicherungen. Geprüfte Einbruch hemmende Beschläge in Kombination mit verschließbaren Griffen erhöhen den Einbruchschutz erheblich.
  2. Mit Zeitschaltuhren verbundene Lampen, die sich insbesondere in der Dunkelheit der Vorabend- und frühen Abendstunden trotz Abwesenheit der Bewohner automatisch ein- und ausschalten, täuschen deren Anwesenheit vor und schrecken damit Einbrecher ab.
  3. Einen guten Einbruchschutz bietet die soziale Kontrolle einer funktionierenden, wachsamen Nachbarschaft. Sprechen Sie im Haus oder in der Nachbarschaft auftretende unbekannte Personen an und fragen Sie, ob sie behilflich sein können. Damit holen Sie vermeintliche Straftäter schon im Vorfeld geplanter Straftaten aus ihrer gewollten Anonymität und signalisieren diesen ein hohes Risiko der Wiedererkennung und Identifizierung. Melden Sie verdächtige Personen, Fahrzeuge und Beobachtungen unverzüglich an die Polizei.
  4. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessierte bei der Dienststelle Kriminalprävention/Opferschutz unter der Rufnummer 02104 / 982-8400.

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