StadtWacht fährt weiter ohne Blaulicht – Urteil wurde gefällt

Heute hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf eine Klage der Stadt Wuppertal abgewiesen, mit der sie die Ausstattung der Fahrzeuge ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn erstrebt.

Die Klage wurde abgewiesen, da die Straßenverkehrszulassungsordnung nicht vorsieht, dass Fahrzeuge , auch vom Ordnungsamt, mit Blaulicht und Einsatzhorn auszustatten. Eine solche Ausstattung wird nur der Polizei vorbehalten.
Auf eine Ausnahmegenehmigung zur Ausstattung der Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn hat die Klägerin (Stadt Wuppertal) keinen Anspruch.

Sie habe nicht darlegen können, dass in der überschaubaren Anzahl von Eilfällen der bestehenden Gefahr nicht durch Hinzuziehung der Polizei hätte effektiv begegnet werden können. Denn die Polizei sei für die Gefahrenabwehr gerade dann zuständig, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden könnten. Deshalb habe die Bezirksregierung Düsseldorf bei ihrer ablehnenden Entscheidung zu Recht dem Ziel, die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst gering zu halten, den Vorrang eingeräumt. So werde die Missbrauchsgefahr sowie die auch die bei einem Blaulichteinsatz entstehenden Gefahrenlage soweit wie möglich begrenzt.
Die Kammer hat die Berufung gegen ihr Urteil zugelassen, die die Klägerin beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen kann.

Hier hat zwar die Stadtverwaltung Wuppertal geklagt, aber diese Ablehnung gilt nun somit auch für Heiligenhaus.

34 Kommentare

  1. @KSFrechdachs
    Mai 28, 2009

    StadtWacht bekommt kein Blaulicht und Einsatzhorn #Heiligenhaus mehr: http://tinyurl.com/p3ed5o

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  2. Blogleser
    Mai 28, 2009

    Und das ist auch gut so!
    Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder uniformierte Knöllchenschreiber mit Blaulicht fahren darf?
    Sorry, aber für mich hat sich der Sinn des Konzeptes “Stadtwacht” bisher noch nicht so ganz erschlossen.

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  3. Rüdiger
    Mai 28, 2009

    Da das mit dem Blaulicht geklappt hat, sollte es die Stadtwacht vielleicht mal gegen die Bundeswehr klagen.
    So ein Maschinengewehr mit Drehkranz auf dem Dach hat ja auch was.
    Und wenn es nur für eigene Ego ist.
    Buahahaha

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  4. mathilda
    Mai 28, 2009

    Ich freu mich!!!!

    Das ist mal eine gute Nachricht!

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  5. KSFrechdachs
    Mai 28, 2009

    Ich schätze das dieser Satz ne “wichtige” Rolle spielt: Die Kammer hat die Berufung gegen ihr Urteil zugelassen, die die Klägerin beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen kann.

    sprich, dass Berufung eingelegt wird ;)

  6. Klaus
    Mai 28, 2009

    Ach herrlich wieder nur sachliche Kommentare. Danielo hat recht, dass das Niveau der Kommentare hier stark nachgelassen hat. Jeder hat eine Meinung, zu jedem Thema. Detailkenntnisse sind nur unnötiger Balast und eine objektive Sichtweise ist zu kompliziert.
    Alle wissen alles besser und hätten auch alles besser gemacht.
    Dieses ewige Gezeter, die ganze Stadt ist eine Baustelle, ständig sind die Ampeln rot und das Wetter kriegt die Stadtverwaltung auch nicht vernünftig hin. Seit doch mal froh, dass sich in Heiligenhaus nach 20 Jahren Stillstand endlich mal was tut.

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  7. peterthue
    Mai 28, 2009

    Ob Blaulicht oder nicht. Die Stadtwacht macht ihre arbeit gut. Ich hab zumindest noch nie Probleme gehabt.

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  8. Klaus
    Mai 28, 2009

    @7
    Endlich mal jemand der was positives äußert. Danke

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  9. anna
    Mai 28, 2009

    @Klau:Arbeitest Du bei der StadtWacht????

    Im Ernst: Wie schade wäre es, wenn nicht jeder seine eigene Meinung hätte.
    Und das die StadtWacht samt Bürgermeister einen Dämpfer verpasst bekommen hat, finde ich wirklich gut. Und das ohne Dir mein detailliertes Wissen zu vermitteln.

    Vielleicht hörst Du einfach auf so rumzukeilen?

    anna

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  10. Klaus H.
    Mai 28, 2009

    Hat der Bürgermeister nichts Besseres zu tun, als sich um ein Blaulicht zu kümmern. Die sogenannten Ordnungshüter der Stadtwacht sehe ich nur Knöllchen schreiben und Hundebesitzer kontrollieren.
    Das die defekte Einzäunung auf dem provisorischen Parkplatz (ehem. Haus der Kirche) seit Monaten eine Unfallgefahr darstellt, haben diese noch nicht erkannt, obwohl sie dort jeden Tag auf die ordentliche Einstellung der Parkscheiben achten. Auch sehen diese nicht, dass die Innenstadt mittlerweile sehr verschmutzt ist (Zigarettenkippen ohne Ende). Die Bushaltestelle vor dem Rathaus ist seit 2003 stark beschädigt, dieses ist den Ordnungshütern anscheinend auch noch nicht aufgefallen. Ich würde mindestens wöchentlich eine Meldung schreiben, bis diese Unfallgefahr beseitigt ist. Aber solche Dinge scheinen ja nicht so wichtig zu sein.
    Meiner Meinung besteht eine öffentliche Ordnung nicht nur auf das korrekte Auslegen der Parkscheiben und das Anleinen der Hunde.
    Braucht man für diese zwei Aufgaben wirklich ein Blaulicht?

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  11. Blogleser
    Mai 28, 2009

    @Frechdachs:
    Allein, dass die Berufung zugelassen wird heißt ja noch nichts. Das ist ja eher dir Regel so. Aber ich denke mit gesundem Menschenverstand kommt jeder selbst zu dem Schluss, dass eine Stadtwacht niemals Blaulicht brauchen wird.
    Dass dies kein Grund für ein Gericht sein muss, es doch noch zuzulassen ist allerdings eine andere Sache… ;-)
    @Klaus:
    Ich mag meine unsachlichen Kommentare und gebe sie gerne ungefragt und sicher auch mehrfach in Zukunft weiterhin ab. Es steht dir aber natürlich frei sie zu ignorieren.

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  12. Ralf
    Mai 28, 2009

    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke das Heiligenhaus trotzdem den Klageweg beschreiten könnte. Schließlich fährt der OSD in Düsseldorf auch mit Blaulicht.
    Oder eben auch gewisse Dienste des ÖPNV. Das sind alles keine Polizisten!

    “Gleiches Recht für alle, aber nicht für Heiligenhaus!?”

    Das darf es eigentlich nicht geben und es ist durchaus denkbar, dass Dr. Heinisch nun die juristische Keule schwingwen könnte. .

    “Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand”

    Ich schätze das ein Dr. jur, der sich auch noch in der Feuerwehr-Szene (Sonder-KFZ) gut auskennt, wahrscheinlich bessere Argumente findet ;-)

    Und unsere Stadtwacht tut wahrlich mehr als Knöllchen zu schreiben oder Hundebesitzer “abzukassieren”, wie es hier dargestellt wird.

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  13. anna
    Mai 28, 2009

    @ralf: Düsseldorf fährt n o c h damit. Die Lizenz dafür wird nicht verlängert :)

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  14. ich
    Mai 28, 2009

    Dass die Leute von der Stadtwacht ihre Arbeit machen ist gut und in Ordnung und Knöllchen kriegt nur der, der sie auch verdient hat. Andererseits ist die Idee mit dem Blaulicht schon etwas merkwürdig und bizarr. Bringen tut es nämlich nix, aber vielleicht brauchen bestimmte Leute das für ihr Selbstbewußtsein. Heiligenhaus braucht jedenfalls keine “Blaulichtwacht” so wie einige Großstadtträumer es sich wohl wünschen. Aber vielleicht geht den Menschen noch rechtzeitig ein Licht auf, damit wir nach einem zu späten Erwachen nicht ein blaues Wunder erleben.

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  15. Blogleser
    Mai 28, 2009

    @Ralf:
    Dass die Stadtwacht auch noch andere Aufgaben hat als Knöllchen schreiben glaube ich ja gerne, aber das ist es nun mal, was gefühlte 95% deren Arbeit ausmacht. Zumindest aus meiner subjektiven Sicht als Büger.
    Und natürlich sind die Knöllchen korrekt, allerdings finde ich die Parkscheinpflicht an manchen Stellen in Heiligenhaus doch eher weniger angebracht. Vor Aldi und Rewe mag es ja ok sein, damit auch jeder mal dran kommt, aber z.B. gegenüber von Pebbles parken tagsüber echt selten Autos, warum muss man dort eine Parkscheibe hinlegen?

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  16. Ralf
    Mai 28, 2009

    @Anna

    Ich weiß nicht ob es eine “Lizenz” dafür gibt, die irgendwann abläuft. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. :-)

    Vermutlich eher einen Eintrag in den KFZ-Schein und KFZ-Bief, nach den Paragraphen der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StvZo), für Fahrzeuge mit Sonderausrüstung, bzw. Sonder-KFZ. Und die Erlaubnis
    ist dann so lange gültig, wie das Auto für den Straßenverkehr zugelassen ist.

    Zumindest war das früher auch bei Pannenhilfsfahrzeugen, nach § 52 StvZo (Sonder-KFZ mit gelbem Rundumlicht) so und eine eingetragene Pannenhilfsausrüstung musste ständig im Fahrzeug vorhanden sein.

    So oder so ähnlich wird es auch bei Blaulicht und Martinshorn sein, aber eine pauschale “Lizenz”, wird es vermutlich – formell – nicht geben.

    Das wäre mir wirklich neu…..

    LG,

    Ralf.

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  17. KSFrechdachs
    Mai 28, 2009

    PS: Heiligenhaus wird sicherlich nicht die “juristische Keule” schwingen. Da Heiligenhaus (nur den Verlauf beobachtet und nicht selber klagt!) … Wuppertal ist der Kläger.

    Einige haben es glaub ich noch nicht entnommen, dass Heiligenhaus nur beobachtet und nicht selbst klagt!

  18. ich
    Mai 28, 2009

    @frechdachs: Wer ist denn Heiligenhaus? Beobachtet haben den Prozess ja wohl der Bürgermeister und seine Stadtoberen, die ja wohl das Blaulicht wollen. Gilt jetzt schon nach frei König Ludwig aus Frankreich “der Staat bin ich” auch “der Bürgermeister ist Heiligenhaus”. Ich foffe die Heiligenhauser Bürger sehen dass anders.

    Blaulicht bei der Stadtwacht bringt im übrigen genausowenig mehr Sicherheit, wie Moskitos eine gute Jugendpolitik ersetzen.

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  19. Oliver
    Mai 28, 2009

    In Düsseldorf haben übrigens nur 3 der 24 Fahrzeuge des OSD ein Blaulicht…

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  20. Klaus H.
    Mai 29, 2009

    @KSFrechdachs
    Hier ein kleiner Auszug aus dem Bericht vom 20.05.2008,Der Westen

    „Der Wagen dürfe nicht mit Blaulicht ausgerüstet werden, hatte ihn die Bezirksregierung wissen lassen. Worauf Heinisch schon damals entschlossen war, die Lichtzeichenanlage notfalls einzuklagen“

    http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/heiligenhaus/2008/5/20/news-48228421/detail.html

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  21. Ritchy
    Mai 29, 2009

    Wie das klingt! “Heiligenhaus wird die juristische Keule schwingen” *lach*
    Na, da werden die Richter am Oberverwaltungsgericht aber weiche Knie bekommen.

    Mir ist die Situation völlig unklar, wann die Stadtwacht von ihrem Blaulicht Gebrauch machen soll.

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  22. Elchfanbahlmann
    Mai 29, 2009

    Kein Geld im Haushalt aber für so etwas riesen Kosten verursachen.
    Hallo, gehts noch.
    Wir haben in Heiligenhaus glaube ich wichtigere Probleme, als so einen Sch…
    Sorry, aber irgendwie habe ich den Eindruck, das soetwas intziniert wird um von den wichtigen Dingen ab zu lenken.

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  23. OST California
    Mai 29, 2009

    Sinn macht es eigentlich nur bei dringenden Zwangseinweisungen (Psych-KG), da dafür das Ordnungsamt zuständig ist und eigentlich nicht die Polizei,ansonsten weiß ich auch nicht so recht wozu die eine Sonderrechtsanlage brauchen. Ein Blaulicht zur Unfallabsicherung könnte ich auch noch verstehen.

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  24. Ritchy
    Mai 29, 2009

    Na ja, auch bei einer Zwangseinweisung muss vorher ein Arzt anwesend sein, der das anordnet. Bis das soweit kommt ist auch schon ein Sedativum (Beruhigungsmittel) verabreicht worden und hat der Betroffene vorher Randaliert, ist die Polizei einzuschalten, diese wird sich auch um den Transfer in eine Klinik kümmern und dafür ist kein Blaulicht nötigt, da Pat. sediert ist.
    Gibt es gesundheitliche Komplikationen und davon muss man bei einer Sedierung immer ausgehen, muss der Transfer mit einem RTW durchgeführt werden.

    Also, ich kann mir keinen erklärbaren Grund vorstellen, warum die Stadtwacht, anscheinend “unbedingt” und “koste was es wolle”, mit Blaulicht durch die Gegend fahren soll.

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  25. Tonolli
    Mai 29, 2009

    Wenn Die denn nun so ein Licht hätten…..muss man da auch Platz schaffen ?

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  26. Exil-Heiligenhauser
    Mai 29, 2009

    Sollte man. Zumindest wen sie dieses benutzen, schließlich haben sie dann Sonder- und Wegerechte.

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  27. Rüdiger
    Mai 30, 2009

    @Exil-Heiligenhauser

    Sorry, nur das Licht reicht nicht. Da müsste dann auch ein Horn dazu eingeschaltet sein.

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  28. Brada
    Jun 2, 2009

    Die Stadtwacht, die Geldeintreiber der Neuzeit.
    Richtig so, wozu brauchen die noch ein Blaulicht.

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  29. Hotte
    Jun 2, 2009

    Ich glaube man sollte die Stadtwacht nicht mit den Politessen vergleichen. Sie machen zwar auch mal ´ne Knolle aber sind im großen und ganzen eher für wichtigere Dinge zuständig. Das schließe ich jedenfalls aus den unterschiedlichen Áufdrucken der Jacke.

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  30. hasi
    Aug 6, 2009

    Es reicht schon das die Stadtwächter wie Rambos rumlaufen, dann noch Blaulicht???
    Der Bürgermeister der dieses angestrebt hat wird hier aber nicht kritisiert, sollte er aber. Schde Herr Jung, das sie sich so vor einen Karren spannen lassen. Die Taxifahrer würden sich auch über ein Blaulicht freuen, am besten für alle, gelle. Wuppertal du tust mir leid und ich bin froh aus der Stadt gezogen zu sein.

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  31. pferdemama
    Feb 5, 2010

    Gelten für die Stadtwacht eigentlich keine Verkehrsregeln ?
    Am Mittwoch und am Donnerstag fuhren zwei Herren dieser ( nicht sehr beliebten ) Institution nämlich mit viel zu hoher Geschwindigkeit von Hetterscheidt kommend die Heidestraße bis zur Hülsbeckerstraße entlang.
    Hat man ihnen nicht beigebracht, was das runde Schild mit dem weißen von einem roten Kranz umringten Inneren bedeutet?
    Durchfahrt verboten. Gilt auch für die Stadtwacht.
    Oder vielleicht wollte man einige der ungeliebten Hunde ( die allerdings Steuern bezahlen ) eben mal überfahren.
    Den Eindruck hatte ich.
    Oder wollte man ganz einfach mal ausprobieren, wie gekändetauglich der Nissan ist ?
    Den Sprit, den Verschleiß und die Waschanlage bezahlen dann wieder die Heiligenhauser Bürger.
    Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
    die Heiligenhauser Bürger sind volljährich und brauchen keine Kindermädchen, die nachts um 23:00 Uhr Leute zurechtweisen, die am Rathaus ind der Bushaltebucht halten um sich schnell Zigaretten zur ziehen oder Gewerbetreibenden zu erklären, daß Be- und Entladen höchstens 3 Minuten dauern darf. Sonst eine Runde um den Block und weitermachen.
    Als Hundebesitzer fühle ich mich sowieso mittlerweile krimineller als ein Bankräuber.
    Ich werde übrigens nicht, wie im Beitrag Nr. 30 zu lesen, wegziehen.
    Da müßte erst irgendwo in Heiligenhaus eine Mauer gebaut werden.

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  32. Rainer Bahlmann
    Feb 5, 2010

    Ich glaube das ist ein Phänomen in allen legislativen Bereichen.
    Ein Polizeiauto darf bei einer normalen Streifenfahrt auch nicht gegen die STVO verstoßen, tut es trotzdem, Abiegen ohne den Blinker zu setzten, extrem langsam fahren, obwohl kein Grund oder auch mal gerne die Abkürzung falch durch die Einbahnstrasse oder durch die Fußgängerzone.
    Das alles ist nur Erlaub bei fahrt mit Martinshorn und Blaulicht.
    Die Stadtwacht hat diese Rechte nicht und muß sich also demnach auch an die STVO halten.
    Wobei ich sagen muss, es ist gut das wir die haben, denn Abschreckung ist manchmal auch gut.
    Was ich viel fazinierender finde ist, dass mein Hund als Steuerzahle nicht das Bürgerbüro bepfoten darf.
    Warum eigentlcih nicht?

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  33. Ralf
    Feb 6, 2010

    @Pferdemama

    Ich glaube hier liegt eine Verwechselung vor, denn
    der Heiligenhaus-Blog wird von der Firma Bergisch Media betrieben, aber NICHT von der Stadt Heiligenhaus.

    Von daher macht es keinen Sinn hier eine öffentliche Beschwerde an den Bürgermeister zu richten.

    Die “Beschwerdestelle” in der Stadtverwaltung
    ist wie folgt zu erreichen:

    An die
    Stadtverwaltung Heiligenhaus
    GB I / Bürgermeisterbüro
    Zu Hdn. Herrn Dr. Jan Heinisch pers.
    Hauptstraße 157
    42579 Heiligenhaus

    Das geht ganz einfach, in dem man ihm einen Brief schreibt und den Sachverhalt darlegt. Das geht auch per E-Mail an Dr. Heinisch. Die Mailadresse ist auf der Homepage http://www.heiligenhaus.de
    zu finden.

    Ich gehe nicht davon aus das Dr. Heinisch hier liest.
    Und selbst wenn er das hier lesen sollte, dann wird er sich garantiert hier nicht dazu äußern.

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  34. soso
    Feb 6, 2010

    na vielleicht machts ja sein “guter Freund” Florian Niederberg

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