Rückwärts in der Einbahnstraße

Heiligenhaus (ots) – Am Dienstagmorgen des 26.05.2009, gegen 10.55 Uhr, befuhr ein 42-jähriger Mann aus Velbert, mit seinem silbergrauen PKW Suzuki Baleno Kombi, die linke von zwei Fahrspuren der als zweispurige Einbahnstraße eingerichteten innerstädtischen Hauptstraße (B 227) in Heiligenhaus. Nur wenige Meter hinter der Kreuzung Wülfrather Straße und Bahnhofstraße bemerkte der Velberter, dass er diese beabsichtigte Abbiegemöglichkeit verpasst hatte. Darum hielt er sein Fahrzeug an und setzte dieses nach Angaben mehrerer unbeteiligter Augenzeugen mit hoher Geschwindigkeit zurück, um entgegen der Einbahnstraßenrichtung in den Kreuzungsbereich zurückzukehren. Eine 69-jährige Frau aus Heiligenhaus, die etwa 15 Meter hinter der Kreuzung in Höhe des Hauses Nr. 126 am linken Fahrbahnrand stand und an welcher der Suzuki gerade erst vorbeigefahren war, wollte die zweispurige Fahrbahn zu diesem Zeitpunkt überqueren. Da sie in der Einbahnstraße nur mit Verkehr aus einer Fahrtrichtung rechnete, betrat sie die Fahrbahn der Hauptstraße ohne den rückwärts fahrenden PKW aus der anderen Richtung zu bemerken. So kam es zu einer schweren Kollision, bei welcher die Fußgängerin auf dem linken Fahrstreifen der Hauptstraße vom Steilheck des Kombi erfasst, mindestens zwei Meter weit durch die Luft und mit großer Wucht auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Hierbei zog sich die Rentnerin zumindest schwerste Kopfverletzungen zu. Nach notärztlicher Erstversorgung wurde die Verletzte mit einem Rettungshubschrauber, der dafür auf der gesperrten Kreuzung Bahnhof- / Ladestraße landete, in die UNI-Klinik Essen geflogen, wo die schwerstverletzte Patientin zur intensivmedizinischen Behandlung verblieb. Am Fahrzeug des unverletzt gebliebenen 42-jährigen Velberters entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von rund 500,- Euro.

Für die Dauer der Rettungs-, Bergungs-, Unfallaufnahme-, Aufräum- und Säuberungsarbeiten wurde die innerstädtische Hauptverkehrsstraße im Bereich der Unfallstelle für längere Zeit komplett gesperrt, der Verkehr von der Polizei um- bzw. abgeleitet. Hierbei kam es trotz entsprechender Warnmeldungen im örtlichen Radio zu nicht unerheblichen Verkehrsstörungen. Die Verkehrsmaßnahmen am Unfallort und an der Landesstelle des Hubschraubers konnten erst gegen 12.10 Uhr wieder komplett aufgehoben werden.

Fotoquelle: Polizei Mettmann Pressestelle

87 Kommentare

  1. Thomas
    Feb 11, 2010

    siegurd, ich bin der besagte Schwiegersohn und war heute bei der Verhandlung. Rein rechtlich, hast Du natürlich Recht, keine Frage aber das dieser Mann unter diesem Urteil leiden wird, glaube ich nicht und mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Was ist das den für eine Strafe: 8 Monate auf Bewährung und 900€ in Raten a 30€, da geht sein Leben doch weiter wie bisher. Ich weiß, keine Strafe bring unsere Mutter wieder zurück aber es kann doch nicht sein, das man so glimpflich aus dieser Sache raus kommt, ich hätte zumindest damit gerechnet, das er für einige Zeit seinen Führerschein verliert, das war jedoch zu keiner Zeit ein Thema. Von Reue konnte ich heute im Gerichtssaal auch nicht allzu viel merken. Also es sieht immer anders aus wenn man selbst Betroffener ist. Wenn man andere Straftaten sieht wie diese geahndet werden kann man nach diesem Urteil nur den Kopf schütteln.

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  2. Bradaq
    Feb 11, 2010

    Das man einen Autofahrer der einen Fehler gemacht hat, gleich fürs Leben bestrafen muss, finde ich auch unsinng. Jeder kann in die Situation des Autofahrer gelangen. Ist eben ein tragischer Unfall. Ist passiert, und passiert in jeder anderen Ecke Deutschlands auch. Da muss man dem jenigen ja keine Vorwürfe machen.
    Man könnte ja auch ne Gegenfrage stellem, und fragen was die Person so lange auf der Straße gesucht hat, bzw warum nicht umgeguckt wurde.

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  3. Dede
    Feb 11, 2010

    @ Bradaq:
    Es ist eine Einbahnstraße. Da guckt man gewohnheitsmäßig nicht in die Gegenrichtung. Und da fährt man auch gewohnheitsmäßig nicht Rückwärts.

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  4. pebbles
    Feb 11, 2010

    ein lebenslanges fahrverbot hätte ich für angemessen gehalten. und nur weil einer ohne vorsatz gehandelt hat, hat er denoch grob fahrlässig gehandelt. dieses sollte in einem urteil mit einfließen. dummheit schützt vor strafe nicht. er hat den tod dieser frau verschuldet !!!

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  5. walter16
    Feb 11, 2010

    Hallo Dede,

    wenn ich eine Einbahnstrasse überquere (so auch auf der Hauptstr.), schau ich aus Gewohnheit auch in die andere Richtung. Meinen Kindern (und später auch meinen Tageskindern) habe ich beigebracht, dass man immer mit Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen muss:
    - bei Grün noch mal schauen, ob da einer einfach durchfährt
    - an der der Ampel mind. 1m von der Bordsteinkante stehen (und nicht mit den Schuhen schon halb auf der Strasse)
    - usw.
    Vom Kindergarten St. Josef am Südring wollten wir mal mit einer ganzen Gruppe Kindern die Hauptstrasse an der Mündung Wülfratherstr. überqueren.
    Einige Mütter standen mit Kindern dicht an der Gehwegkante.
    Ich hatte gerade meinen Spruch bzgl. Abstand aufgesagt, da kam ein Motorradfahrer die Hauptstr. runter. Ca. 30m vor der Ampel fing sein Vorderrad an zu flattern, dann hat er die Gewalt über sein Motorrad verloren und ist auf der Seite rutschend ca. 3 … 4m vor dem Überweg halb auf dem Gehweg mit einem hässlich schleifenden Geräusch zum Halten/Liegen gekommen.
    Das haben sämtliche Kinder einschließlich der Mütter nicht vergessen!
    Ich brauchte da meinen Spruch nicht mehr aufsagen.

    Anderer Fall:
    Ich wollte mit meinen 3 die Ampel am Höseler Platz überqueren.
    Auf der 2-spurigen Hauptstr. hatte ein Linksabbieger sich kurzfristig entschlossen gerade aus zu fahren. Linksabbieger-Ampel zeigte Grün, Geradeaus war rot.
    Er ist dann (im Hinterkopf Grün für Linksabbieger sehend) mit seinem großen LKW „volle Pulle“ gerade aus gefahren.
    Wenn ich mit meinen 3 trotz Grün zeigender Fußgängerampel nicht trotzdem geschaut hätten, … .
    Das war für meine 3 ein sehr nachhaltiges Erlebnis und sie bringen diese Vorsichtsmaßnahme heute ihren Kindern bei.

    Und noch was zur Einbahnstr.
    Habe lange Zeit bei H&B am Höseler Platz oben im 3. Etage gearbeitet. Wie oft da ein Auto entgegen der Einbahnstr. aus dem Südring gekommen ist und erst durch das heftige Hupen der entgegenkommenden PKWS den Fehler gemerkt hat.

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  6. Thomas
    Feb 11, 2010

    Hallo zusammen,
    muss dann doch nochmal was richtig stellen. Einen Lebenslangen Führerschein Entzug habe ich auch nicht erwartet und sicher es ist schon Richtig das jedem von uns im Straßenverkehr was passieren kann, aber ist es korrekt das jemand für eine begangene Tat eine Strafe bekommt die er eigentlich garnicht wahrnimmt? Meiner Familie hätte es auch schon gereicht, wenn der Fahrer den Führerschein für eine geraume Zeit hätte abgeben müssen. Nichts ist passiert und mit dem Eintrag “Vorbestraft” kann er gut Leben, da er Rentner ist.
    Ich habe einen Arbeitskollegen der mit seinem PKW im alkoholisierten Zustand gefahren ist ohne jemanden zu schädigen, wurde erwischt und mußte den Führerschein für ein Jahr abgeben, zudem muss er nachweisen, das so etwas nicht mehr passiert (ärztliches Gutachten), wo steht da die Verhältnismäßigkeit.

    Dann möchte ich noch zu “Bradaq” sagen, meine Schwiegermutter war, und so wurde es auch vor Gericht von Zeugen bestätigt, nur einen Schritt auf die Fahrbahn getreten als der Unfallfahrer mit aufheulendem Motor Rückwärts gegen die Einbahnstraße schoß und sie überfuhr.

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  7. Koboldpeter
    Feb 11, 2010

    Hallo Leute, es ist schon erstaunlich wie viele User etwas über eine Verhandlung von sich geben an der sie nicht teilgenommen haben.Etwas zum Angeklagten, was heute nicht in dem hervorragenden Artikel der WAZ steht.1990 aus dem Lybanon gekommen, immerhin schon 4 Jahre bis 1994 gearbeitet und seitdem bis heute Empfänger von ALG 2 Leistungen im Volksmund Harz 4. Verh.-4 Kinder. Auf die Frage des Richters wie es Ihm heute nach dem Unfall gehe sagte er wörtlich ” Gut” Das Gefühl das es ihm leid tut kam bei mir nicht auf.Es war eben Pesch.Auch die Frage des Richters was er dann an diesem Tage dort gemacht habe konnte ich behaupte wollte er nicht beantworten.Klar auch warum. Im Innenraum seines PKW`s befanden sich Metallkästen mit Montageteilen. Als Harz 4 Empfänger. Wollte er eventuell diese Zubehörteile verbringen.Ausliefern? Immerhin ist Ecke Wülfratherstr. die Firma Kickert. Ergo nicht verfolgte Schwarzarbeit? Aber eventuell irre ich mich auch.Warum sollte nicht jeder Nrmalbürger mit kistenweise Zubehörteilen durch die Gegend fahren.Und neunhundert Euro Geldstrafe, die automatische Auflage bei einer Bewährung darf er in monatlichen Raten von 30,00 Euro abzahlen.Führerscheinverlust, Pustekuchen.Ich bin auf der BAB 31 Kmh zu schnell gefahren. Korrekterweise 4 Wochen Fahrverbot. Jemand der laut Staatsanwalt mit Vorsatz rückwärts gegen die Fahrrichtung fährt und einen Menschen tötet darf den Führerschein behalten. DasArgument war, er hat ja keine Eintragungen in Flensburg. Hier hilft auch nicht das der Staatsanwalt den Vorwurf anklingen liss, dass er schon verwundert sei, dass ein derartiger Prozess vor einem Einzelrichter stattfand. Und noch schlimmer das hier ein selbstdarstellender Kaufhausdedektiv mit vielen Lügen auftrat ist, dass dieser ganze Prozess auch noch von der Allgemeinheit bezahlt wird, da der Angeklagte ja Harz 4 Empfänger ist. Kosten etwa 10,000 Euro.
    Ein Hoch aud die Deutsche Justitia.

    Gerechtigkeit ist hier nur bedingt geübt worden.

    LG Koboldpeter

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  8. Dede
    Feb 11, 2010

    Und ich wollte mit meiner Antwort eben ausdrücken, daß es sich für mich hier so angehört hat, als sei die Seniorin ja selber schuld daran gewesen, überfahren worden zu sein.
    Hat halt nicht aufgepaßt, hätte ja auch mal Richtung Rathaus gucken können.
    Natürlich muß man immer mit den Fehlern der Anderen rechnen.
    Und Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

    In Anbetracht des Falls finde ich das schon ein wenig zynisch.

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  9. Koboldpeter
    Feb 11, 2010

    Die Seniorin hat definitiv keinen Fehler begangen. Sie durfte an dieser Stelle die Strasse überqueren und musste nicht mit einem derartigen Fehlverhalten eines anderen rechnen. Hier darf nicht die Geschädigte zur Täterin gemacht werde.Das der Täter natürlich nicht billigend den Tod in Kauf genommen hat ist klar.Aber er hat aus Bequemlichkeit Dummheit und Faulheit vorsätzlich angehalten und ist vorsätzlich rückwärtz gefahren. Hiermit muss kein Mensch rechnen. Und wer denkt an die Hinterbliebenen, die werden Jahre brauchen, hiermit auch nur annähernd damit klarzukommen wenn überhaupt. Diese seelische Qual wird und wurde im Prozess garnicht berücksichtigt.
    GRuss Koboldpeter

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  10. Rainer Bahlmann
    Feb 11, 2010

    Das Rechtsverständnis ist, wer Mist macht sollte dafür gerade stehen und nicht alles noch beschönigt bekommen.
    Wenn wir etwas machen was nicht rechtens ist, müssen wir auch mit den Konsequenzen leben.
    Nur gibt es halt eben Menschen, die versuchen alles so aus zu legen, das es hinterher keiner war, oder jedmand anders schuld hatte.
    Der mann ist wissentlich im vollen Bewustsein und mit Absicht rückwärts gefahren, also wo ist das fahrlässig?

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  11. siegurd
    Feb 11, 2010

    frei nach dieter nuhr: wenn man keine ahnung hat, einfach mal fre… halten.

    jetzt kommt man hier schon mit der hartz IV masche und ausländerhatz.

    mir wird schlecht! und den begriff vorsatz immer noch nicht verstanden!

    mir tut die familie auch leid!

    nur ist es doch vollkommen egal wie lange der fahrer in deutschland ist, ob er ausländer ist, etc.
    mutmaßungen und verleumdung nenne ich das!

    wenn ihr wie in amerika in ner jury sitzen würdet …, eine katastrophe!

    schämt euch! pseudo-gehabe und gequatsche von gerechtigkeit.

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  12. Rainer Bahlmann
    Feb 11, 2010

    Wenn ich in eine Einbahnstrasse befahre und eine Ausfahrt verpasse, bin ich laut STVo verpflichtet weiter zu fahren, bis zur nächsten Abbiegemöglichkeit. Wenn ich aber meine was kümmert mich die rechtsperchung, ich bin mein eigenes Gesetz, dann darf ich natürlich Rückwärts fahren.
    Oder wie.
    Wie man ein Fahrzeug zu führen hat lernt man in der Fahrschule, nur einige meinen halt, Sie brauchen nicht die STVO weil, Sie sind ja was anderes.
    Hier geht es nicht um Hass oder sonstiges, sondern um ein Fehlverhalten mit eklatanten Folgen.
    Egal wer das gemacht hat, welchen Stand, Religion oder Staatsangehörigkeit.
    Fehler ist Fehler.
    Wer auf unseren Strassen unterwegs ist, muß sich zwingend mit der STVO auskennen. Wenn er das nicht kann, oder meint seine eigene STVO zu haben. Ist das geimgefährlich.
    Wie schon gesagt, ein Auto in meinen Augen wie eine Waffe zu sehen, ich kann damit Menschen töten. Also sollte ich auch hier besonders Vorsichtig und Umsichtig sein.

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  13. heiligenhauser
    Feb 12, 2010

    Mann, Herr Bahlmann, haben Sie es immer noch nicht verstanden? Der Fahrer ist verkehrswidrig rückwärts gefahren. Die Tötung der Frau war dagegen fahrlässig. Wie gut, dass es in Deutschland eine Judikative gibt! Was einige Personen hier schreiben hat nichts mit Recht zu tun, sondern wirkt eher so, als ob der Mob kurz vorm lynchen steht. Dabei werden viele verschiedene Dinge, die man trennen muss, durcheinander geworfen. Das Mitgefühl, dass man mit Opfer und den Angehörigen hat, hat nichts mit der Bestrafung des Täters zu tun. Hier jetzt auch noch weitere Behauptungen aufzustellen (Schwarzarbeit), die man nicht nachweisen kann, könnte durchaus auch den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen. Jeder sollte sich also mal an die eigene Nase fassen und froh sein, dass ihm bei einem groben Fehler, den er mal gemacht hat (und einen hat ja wohl jeder schon einmal gemacht!) nicht schon einmal etwas Vergleichbares passiert ist.

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  14. Exil-Heiligenhauser
    Feb 12, 2010

    Das Urteil, welches der Unfallfahrer erhalten hat, finde auch ich nicht verhältnismäßig. Auch ich musste meinen Führerschein wegen Übertretung der Geschwindigkeit für einen Monat abgeben, und ich habe weder jemanden gefährdet noch verletzt. Ein Fahrverbot – wie lange ist erstmal zweitrangig – hätte hier auf jeden Fall ausgesprochen werden müssen.

    Ich möchte aber auch ein wenig die These von Dede erweitern. Warum muss man an dieser Stelle die Straße überqueren? Nur wenige Meter weiter befindet sich die Möglichkeit der Überquerung dank einer Ampel. Egal aus welcher Richtung sie kam oder wollte, sie hätte die Ampeln benutzen können. Punkte.

    Ich kann nicht beurteilen wie gut sie noch zu Fuß unterwegs war, aber i.d.R. sind die älteren Mitmenschen nicht mehr unbedingt die schnellste. Und das meine ich jetzt völlig wertungsfrei. Was wäre denn gewesen, wenn sie vielleicht einige Meter vorher (also in Richtung Ehemannshof) die Straße überquert hätte, und in diesem Moment aus der Bahnhofsstraße jemand nach rechts abgebogen wäre? Dann hätte das ganze durchaus auch für den Unfallgegner (jetzt nicht mehr Verursacher) anders ausgesehen. Diese Situation kann übrigens jeder tagtäglich beobachten, wenn Eltern ihre Kinder über die Straße begleiten um sie zur Grundschule zu bringen.

    Was ich damit sagen will? Beide Unfallbeteiligten hätten durch ein korrektes Verhalten im Straßenverkehr diesen Unfall vermeiden können. Und auch hier: Punkt. Da kann auch keiner der Angehörigen, die eventuell auch Emotionen in diese Diskussion mit einbringen, etwas anderes behaupten.

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  15. Koboldpeter
    Feb 12, 2010

    Lieber Exil Heiligenhauser, so dumm es auch sein mag, an dieser Stelle die Strasse zu überqueren,was jeden Morgen Dutzende Kinder mit Ihren Eltern genau dort machen, so ist es doch rechtlich völlig korrekt. Die Verstorbene durfte an dieser Stelle völlig legal über die Strasse, egal ob es 50 Meter vorher eine Ampel gibt.Rückwärtsfahren durfte der Täter aber nicht.Punkt.Nicht wider das Opfer zu Täter stempeln.
    Sorry aber das Verhalten der Verstorbenen war lt.STVO nicht zu beanstanden. Dieses wurde auch um dem einen Schlußpunkt zu setzen devinitiv so von Staatsanwalt und Richter selbst vom Verteidiger im Verfahren bestätigt.
    LG Koboldpeter

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  16. Koboldpeter
    Feb 12, 2010

    @Siegurd, nur zur Klarstellung, mein Kommentar bezieht sich aus der Vorlesung des Richters.Dieser ist bestimmt neutral.Ausserdem, lesen hilft. Der Beklage ist devinitiv DEUTSCHER. Eben nur stämmig aus dem Libanon.Wieso also Ausländerhass. Zehntausende Deutsche Bürger sind stämmig aus Polen oder der Türkei oder sonstwo. Nur einmal zur Aufklärung.Mein Daddy ist Niederländer meine Ex Frau Polin.Der Mann meiner Nichte ist Marokaner. Immer noch Ausländerhass? Sachlichkeit und Wiedergabe aus einer Verhandlung solltest du nicht mit Ausländerhass verwechseln. Straftaten haben nichts mit der Nationalität zu tun.Nun zum Vorwurf der Schwarzarbeit. Auch hier hilft Lesen.Es wurden von mir nur die Fakten benannt. Die Kisten standen nun einmal im Wagen des Täters.Das das Mitführen von derart großen Mengen von Autoersatzteilen die Norm sprengt sollte jeden halbwegs denkenden Menschen zum Nachdenken bringen.Leider hat die Polizei am Tatort diese Tatsache trotz Hinweis nichtbeachtet. Und das der Täter nun einmal seit 16 Jahren von der Sozialhilfe lebt und in der Zeit 4 Kinder zeugt die auch alle von der Sozialhilfe leben ist dieses Fakt und auch so im Gericht vom Beklagten zu Protokoll gegeben.Dieses soll und ist kein Angriff gegen Harz 4 Bezieher. Fakt ist aber auch das diese Familie im Monat 1628 Euro netto plus Miete monatlich bezieht. So vor Gericht bekannt gegeben und ins Protokoll genommen. Diese Summe wurde vom Staatsanwalt auch zur Berechnung der Geldbuße benutzt. Deshalb meine Anmerkung das 30 Euro pro Monat lächelich sind. Ausserdem nochmals diese Strafe bezahlt der Staat, da Harz 4 ergo wie alle.
    Also zum Abschluß: Lesen Nachdenken verstehen und dann schreiben.
    Nicht für ungut LG Koboldpeter

    NS: zu Amerika und Jury.War 4 Jahre Schöffe in MG am Landgericht. Dann 4 Jahre Schöffe am Amtsgericht Velbert anschließend 4 Jahre Schöffe am Landgericht Wuppertal und jetzt wieder am Landgericht Wuppertal. Immer in der großen Strafkammer.Aber sicherlich habe ich keine Ahnung.

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  17. pebbles
    Feb 12, 2010

    dem richter sollten man von seinem amt entbinden. hier ist nicht gerecht geurteilt worden und schon gar nicht im namen des volkes. die strafe ist zu gering.

    man könnte sich ja mal mit dem auto bei dem richter vor die ausfahrt stellen und wenn er über die straße geht mal eben vorsätzlich rückwärts fahren. wenn man alles richtig gemacht hat und dann später vor einem ordentlichen gericht steht, kann man sich auf sein urteil berufen!!!! schade das er dann diese urteil nicht mehr miterleben kann, aber seine familie kann es. die würden sich grün und schwarz ärgern wenn der jennige mit solch einer strafe den gerichtsaal verlässt.

    ist eigentlich einspruch gegen das urteil eingelegt worden? oder wurde das angenommen?

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  18. Koboldpeter
    Feb 12, 2010

    der Beklagte kann noch Einspruch einlegen, dem Antrag der Staatsanwaltschaft ist ja voll entsprochen worden. Und lieber Pedro, der Richter hat diese Verhandlung sehr gut geleitet, aber auch er hat sich an das Gesetz zu halten.Die Eingangsstrafe sieht ein Strafmass von Geldbusse bis zu einer Gefängnisstrafe bis 5 Jahre vor. Antrag war 8 Monate auf Bewährung und 900 Euro Geldstrafe. Dem hat der Richter voll stattgegeben.EinzigerVorwurf,auch von Staatsanwalt, dieses war kein Fall für einen Einzelrichter. Meine pers. Wertung völlig subjektiv bei einer Schöffenverhandlung wäre das Strafmass höher gewesen.
    LG Koboldpeter

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  19. Dede
    Feb 13, 2010

    @Exil Heiligenhauser:
    Ich glaube ich muß mal meinen kurzen Beitrag etwas weiter ausführen.
    1. Ich wollte hier gar keine These aufstellen.
    2. Ich meinte definitiv, daß die Frau KEINEN! wirklichen Fehler begangen hat. Sie überquerte die Hauptstr. in der durchaus gerechtfertigten Annahme, daß von “Unten” nichts kommen kann weil es seit Jahrzehnten! eine Einbahnstraße ist.
    Die Ausführungen habe ich als von mir wahrgenommene Meinungen anderer Schreiber geschrieben. Sie stellen NICHT meine Meinung dar.(beisp.”hätte ja aufpassen können)

    Es ist immer wieder erstaunlich, wie leicht man mißinterpretiert werden kann.

    Für mich hat hier der Fahrer des Wagens ganz klar Schuld!
    Nicht die Frau!!!(ganz egal ob ampel 2 meter weiter)
    Wäre er ordnungsgemäß NICHT Rückwärts gefahren, dann hätte er Pech gehabt, wenn ihm die Frau vor`s Auto gelaufen wäre.
    Aber in diesem Fall hat er definitiv fahrlässig gehandelt.

    Die Kommentare der Anderen, mit ihren Relativierungen, die fand ich zynisch. Ich hoffe, ich habe mich jetzt klar ausgedrückt.

    @Koboldpeter:
    Deine Bewertungen bezügl. des Unfallverursachers und seiner Herkunft bzw. seiner mutmaßlichen Beschäftigungen sind rein hypothetisch und haben nichts, rein gar nichts mit dem Verkehrsunfall zu tun.

    Ob man mit dem Urteil einverstanden ist, bleibt jedem selbst überlassen.
    Ich finde es auch ungewöhnlich mild als Berufskraftfahrer.

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  20. Rainer Bahlmann
    Feb 13, 2010

    @ Koboldpeter
    Wenn einer Tod ist ist er tod.
    Das ist wenn Fremsverschulden vorliegt, Mord!
    Die Bibel sagt: Du sollst nicht töten
    Das STGB sagt: Tod ist nicht gleich tot, denn es kann ja Jemand nicht sofort tot sein, weil Ihm das
    Messer mit Absicht in den Bauch gerammt wurde.
    Diese Haarspalterrei ist in meinen Augen völlig daneben und dank einiger findiger Rechtsanwälte wird das immer Schlimmer.
    Siehe Bill Cliton.
    Es gibt das kürzeste und genialste Gesetzbuch.
    Das ist die Bibel.
    Die 10 Gebote decken alles ab, was wir als Gesetz brauchen.
    Mehr nicht.
    Wenn ich nur alleine daran denke, das STGB gat einen Normalen Buchumfang.
    Die Ableitugen zu den einzelnen Gesetzten füllen dann wiederum ganze Schrankwände.
    Mal drüber nachdenken.

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  21. Explorer
    Feb 13, 2010

    Hier kann man deutlich sehen,wo es bei der deutschen Rechtsprechung hapert, wir versuchen dem täter recht zu sprechen und stören uns überhaupt nicht an dem oder den Opfern.Täterschutz vor opferschutz, umgekehrt wird ein schuh draus,wir sollten nicht dem Täter gerecht werden sondern den Opfern helfen.ich bin allerdings auch der meinung, das es hier völlig egal ist woher und wielange der täter sich in deutschland aufhält, denn wer hier auto fährt muß unsere regeln ja kennen und nicht nur die vorteile auch die pflichten.

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  22. pebbles
    Feb 13, 2010

    @ rainer bahlmann. war moses nicht ein mörder?

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  23. Koboldpeter
    Feb 13, 2010

    Wie war das,Kain erschlug den Abel, Auge um Auge -Zahn um Zahn. Oder die Sintflut. Tausende Menschen wurden durch Gottes Willen und Handlung getötet. ES steht in den 10 Gebote, du sollst nicht töten. Nicht die Bibel sagt dieses es steht nur in dieser. Abgesehen hiervon ist der Artikel polemisch.
    In unserem Rechtsstaat richten die Richter nach dem STGB was aber die Aussagen der Bibel oder der Gebote nicht in Frage stellt.Die Väter unseres Grundgesetzes und der daraus resultierenden Straf und Zivilgesetze waren Christen überwiegend sogar katholisch.Und um dieses etwas aus zu dehnen. Was sind dann unsere Soldaten? Wieviel hunderttausende Menschen wurden und werden im Namen der Bibel getötet? Bitte sachlich bleiben und den Glauben und die Bibel aus diesem Fall herauslassen.
    Nein ich bin kein Heide sondern sehr aktiver kath.Christ, der aber auch differenzieren weiss.
    LG Koboldpeter

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  24. pebbles
    Feb 13, 2010

    @ koboldpeter. die kath. kirche hat nicht hunderttausende sondern mio menschen im namen der bibel getötet.

    back to topic.

    warum kann nur der beklagter berufung einlegen und nicht die nebenkläger bzw die staatsanwaltschaft? ok der staatsanwalt hat das strafmass gefortdert? aber das kann doch nicht endgültig sein oder?

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  25. Koboldpeter
    Feb 13, 2010

    @pebbles, natürlich nur der Beklagte. Dem Antrag des Staatsanwaltes wurde doch in allen Punkten entsprochen. Soll er seinen eigenen Antrag in Frage stellen. Schlecht möglich oder? Und die Familie hatte auf Anraten des Anwaltes auf die Nebenklage verzichtet.
    Zur klarstellung: Du darfst nicht töten. Siehe auch Hexenverfolgung&Inquisition. Alles Im Namen Gottes.
    LG Koboldpeter

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  26. Wuppertaler
    Feb 14, 2010

    @Alle

    Mal tief Luft holen und nicht immer die Bibel zitieren.

    Die alte Dame und ihre Anghörigen tun mir leid…der Unfallfahrer hat kein Mitleid und solche Milde verdient.
    Peter hat schon recht…Alles etwas merkwürdig in diesem deutschen Lande!!!

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  27. Rainer Bahlmann
    Feb 14, 2010

    Die Opfer haben doch sowieso keine Möglichkeit. Die Frau ist tot und niemand bringt Sie zurück.
    Der Rest ist menschlich. Im Namen von egal welchem Gott oder Religion werden Menschen getötet, oder aber aber auch von durchgeknallten Präsidenten.
    Was unsere Soldaten in Afganistan machen, ist mir völlig schleierhaft.
    Das es überhaupt möglich ist, Deutsche Soldaten im Ausland einzusetzten ist nicht nachvollzeihbar.
    Wir sollten uns mit den 10 geboten nur mal gedanken darüber machen, wie einfach es doch ist ein richtiges Rechtempfinden zu bekommen.
    Weder Jesus noch seine Jünger wollten, das in seinem Namen gemordet wird. Das waren Menschen, die glaubten es wäre richtig. Doch auch hier gilt:
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil und verstehen kommt von Verstand.
    Ich glaube aber das wird ein ein anderer Themenbereich sein.
    Hier ist eine Frau tot und ein ein Anderer hat es gemacht.
    Dieser hat zum einen eine Last, er hat einen Menschen getötet und zum Anderen das verfolgt Ihn jetzt sein ganzes Leben.

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  28. milla
    Feb 15, 2010

    @ Rainer Bahlmann: Die Kirche war definitiv vor x-Jahren mehr als grausam. Man erinnere an die Hexenverfolgung usw. Auch nahm sie damals die Funktion eines Richters an und handelte oftmals auf mehr als perverse Art und Weise. Es gibt darüber ein tolles Buch “Justiz in alter Zeit”. Also sollte man die Religion nicht in diese Debatte einbeziehen.
    Ich denke, unsere Soldaten sowie auch die anderen sind dort um zu helfen, nur anscheinend will dort kaum einer diese Hilfe.

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  29. Koboldpeter
    Feb 16, 2010

    Hy, aber für die Ansichten und Meinungen des Herrn Bahlmann sollte unbedingt eine Kirchen oder Glaubensrubrik eingerichtet werden. Aber mit direktem Anschluß an entsprechende Seiten um sein Wissen in dieser Sparte auf einen diskussionsreifen und würdigen Standard zu bringen.

    LG. Koboldpeter

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  30. milla
    Feb 16, 2010

    @ Koboldpeter: :-)

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  31. Thomas
    Feb 20, 2010

    Hallo zusammen,
    wollte das Thema eigentlich nicht mehr mit neuem Leben füllen, nachdem ich jedoch das Urteil über den Anwalt in Velbert gelesen hatte “Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro” und bekommt dafür 2 Jahre und 3 Monate das dann auch ncoh
    “O H N E B E W Ä H R U N G”, (siehe WAZ)
    konnte ich nicht mehr an mich halten.
    Da sieht man doch mal wieviel ein Mensch in unserer Gesellschaft Wert ist und wie die Gerichte entscheiden wenn es um den schnöden Mamon geht.Ist schon traurig.
    Und dazu kann sich jetzt jeder selber sein Urteil bilden was in unserem Land noch Gerecht ist.

    Gruß an alle die in diesem Fall zu uns gestanden haben.

    Simone & Thomas

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  32. Dede
    Feb 20, 2010

    @ Koboldpeter: :-)
    Ich hab ja auch schon meineigenes Forum.
    Warum nicht auch er ?????

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  33. Wuppertaler
    Feb 21, 2010

    @Dede
    So isset….alles raus aus dem Blog und dann neu verpackt ins Forum….nur….leider geht da keiner hin….da hatte
    pebbles schon recht :-)

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  34. Rainer Bahlmann
    Feb 21, 2010

    @ Koboldpeter
    Ich glaube hier sollte auch mal vor Ihrer Türe gekehrt wedern.
    Oder wie es in der Bibel so schön heißt
    Den Splitter im Auge des Anderen, das Brett jedoch nicht vor dem eigenen Kopf.
    Ausserdem ein Kirchen Blog extra wäre mal sehr gut.
    Dann jönnten ja endlich mal wieder Dinge beleuchtet werden die wir als Christen tun sollten, aber nicht machen!

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  35. Wuppertaler
    Feb 21, 2010

    Ich will auch ein Forum ;-)

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  36. Dede
    Feb 21, 2010

    Tatsächlich wäre es sinnvoller solche Diskussionen ins Forum zu verlegen. Wie man sieht, driftet es ja immer schnell ins OFF TOPIC ab. Und ruckzuck ist der Blog zugemüllt. Davon will ich mich selbst nicht ausnehmen.
    Dabei ist es relativ einfach sich im Forum anzumelden und selber ein Thema zu starten. Astatt immer nur auf Meldungen im Blog zu “reagieren”.
    Warum sich dazu keiner bequemen möchte, weiß ich nicht.;-)

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  37. milla
    Feb 21, 2010

    @Dede: Hast Du völlig Recht. Ich werde das glaube ich auch machen. :-)

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