Mit Alkohol, aber ohne Führerschein am Steuer
Heiligenhaus (ots) – Am frühen Sonntagmorgen des 16.05.2010, stoppte die Heiligenhauser Polizei auf der Velberter Straße in Heiligenhaus einen blauen PKW BMW, der in Schlangenlinien in Richtung Velbert unterwegs war. In der Atemluft des 24-jährigen Fahrers aus Velbert stellten die Beamten bei der Kontrolle deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille (0,63 mg/l). Daraufhin wurden ein Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt sowie dem betrunkenen Autofahrer bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt. Einen Führerschein des Beschuldigten konnte die Polizei in diesem Fall nicht sicherstellen, da der Velberter auf Befragung danach eingestehen musste, dass ihm seine Fahrerlaubnis schon vor einem Jahr gerichtlich entzogen wurde. So lautet das gegen den 24-jährigen Velberter wegen einer Trunkenheitsfahrt eingeleitete Strafverfahren nun auch zusätzlich auf “Fahren ohne Fahrerlaubnis” !
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