Ladung schlecht gesichert
Am 11.03.2010, gegen 08:20 Uhr, wurde eine Zugmaschine mit Anhänger für Langholz in Heiligenhaus angehalten und kontrolliert. Grund für die Kontrolle war die augenscheinlich schlechte Ladungssicherung und die vermutliche Überladung des Anhängers. Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass die Baumstämme nicht in ihrer gesamten Höhe durch die Rungenpaare gehalten werden. Zudem wurde lediglich ein Gurt benutzt, der die Baumstämme am Herunterfallen bzw. Herunterrutschen hindern sollte. Die Ratsche des einzigen Gurtes war nicht verschlossen und der Gurt war lediglich lose gezurrt. Fahrzeugführer und Verlader war ein 45-jähriger Heiligenhauser, der bei der Anhaltekontrolle seinen Zielort bereits erreicht hatte. Die Weiterfahrt musste aus diesem Grund nicht untersagt werden. Eine Fahrt zum Verwiegen des Anhängers fand aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht statt, um das Gefährt nicht nochmals im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Fahrzeugführer wurde gefertigt.
Saving...

Finde ich auch nicht richtig, dass der nicht zum Wiegen fahren musste. Der hätte doch noch weitere Gurte zum sichern anlegen können. Bei Überladung gibt es ja auch noch einen auf den Deckel.
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Da muss ich auch leichte Kritik anlegen. Die Ladung hätte vor Ort durch Gurtegesichert werden können und danach zum Wiegen gebracht werden können. Der mangelnde Gurt bringt 100 Euro Strafe, dass Überladen wird deutlich höher bestraft. Und was heisst Verhältnismässigkeit?. Was wäre wenn die Ladung sich gelöst hätte oder die Achsen gebrochen wären. Menschen verletzt oder gar tot? Dieses nehmen derartige Fahrer doch billigend in Kauf.Hier ist auch die Einstellung der Polizeibeamten nicht nachzuvollziehen. Aber eventuell hatten die gerade Feierabend und so eine Kontrolle und Begleitung zur Waage ist doch sehr zeitaufwändig.
LG Koboldpeter
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@ Koboldpeter: Glaube mir, es sind nicht immer die “bösen Brummi-Fahrer”, die an allem Schuld sind. Fakt ist, in der Sparte herrscht immer mehr Druck durch Fixtermingut usw. Schafft ein Fahrer seine Tour des öfteren nicht, ist er seinen Job los. Ladungssicherung kostet Zeit, die die Fahrer nicht haben durch diesen Druck.So sieht es doch heute in den meisten Speditionen aus.Gott sei Dank, bekommen diese und der Fahrer mittlerweile eine Strafe. Nur, für eine Fa. ist Geld kein Thema. Die BAG sollte sich sofort bei solchen Dingen einschalten bzw. durch die Polizei eingeschaltet werden und ordentlich Auflagen und Ärger verteilen. Aber trotzdem ist Dein Kommentar zutreffend.
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Grundsätzlich sollte man Verkehrssünder immer ihrer Strafe zuführen. Da muß ich Koboldpeter und Milla zustimmen.
Zur Verhältnismäßigkeit: Was ist denn mit dem Prinzip “Gnade vor Recht” ?
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@ Dede: Guter Ansatz, aber stammt dies nicht aus dem Mittelalter, als die Kirche noch executive, legislative und judikative Gewalt war?
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@ Milla:
Mag sein. Aber das funktioniert auch heute. Darf man nur nicht so an die große Glocke hängen, wenn der “Onkel Schutzmann” mal ein Auge zudrückt. Da gibts nämlich dann auch auch noch die Prinzipienreiter, die sich dann empören tuen.
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