Kreisverkehr an der Oberilp.
Beschlussvorschlag: Zur Sicherung der Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn werden Zebrastreifen angebracht. Auf die Fußgängerüberwege wird mit dem Zeichen 350 ( Fußgängerüberweg ) hingewiesen.
Begründung: Die Einrichtung des Kreisverkehrs an dieser Stelle hat sich sehr gut bewährt. Nachteilig für die Fußgänger wirkt sich aber der folgerichtige Wegfall der Ampelanlage aus. Die Fußgängerüberwege sind zwar für die Fußgänger an den Bordsteinkanten markiert, die Kraftfahrer erkennen diese nicht oder nur sehr spät. Beim Einfahren in den Kreisverkehr konzentrieren sich die Autofahrer auf den fließenden Verkehr im Kreis und übersehen Fußgänger, die am Fahrbahnrand stehen und die Straße überqueren wollen. Durch die Errichtung des Einkaufscenters Selbeck hat sich die Fußgängerdichte in diesem Bereich erheblich verstärkt aber auch der Kraftverkehr. Es hat erhebliche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegeben, die mit der Situation, wie sie sich zur Zeit darstellt, nicht zufrieden sind. Es sollte gehandelt werden bevor jemand zu Schaden kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Thie
Saving...
Ob ein Fußgängerüberweg (auf einer Bundesstraße) mit Zebrastreifen überhaupt genehmigungsfähig sein wird?
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