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Kreispolizei Mettmann mahnt zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Karneval


31. Januar 2009 - Von Polizei Mettmann in News | Druckversion | Versandversion

Kreis Mettmann (ots) – Auch in der diesjährigen Karnevalszeit wird die Polizei wieder zusammen mit weiteren kommunalen Verantwortlichen – insbesondere an den Tagen der Karnevalsumzüge – auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen achten und verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen. Doch schon im Vorfeld und erst Recht im Nachgang der Umzüge finden wieder viele Feste und Feiern statt, an denen auch Kinder und Jugendliche teilnehmen. Veranstalter solcher Feste und Feiern, von Karnevalssitzungen und öffentlichen Tanzveranstaltungen, aber auch die Inhaber von Gaststätten und sonstigen Verkaufsstellen von Alkohol und Tabakwaren (Kioske, Tankstellen, Imbissstuben etc.) haben die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Die Polizei weist alle Verantwortlichen (Veranstalter, Wirte, Verkaufsstellen von Alkohol und alle Erwachsenen) auf die wichtigsten Bestimmungen hin, bei deren Nichtbeachtung Geldbußen bis zu 50.000,- Euro drohen:

– Öffentliche Tanzveranstaltungen — Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet. 16- und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24.00 Uhr bleiben.

– Alkohol — Die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche ist verboten. Dazu gehören auch die branntweinhaltigen Mixgetränke, wie sie z.B. mit Wodka oder Rum in Kleinflaschen oder als so genannte “Alcopops” mit süßem, limonadeähnlichem Geschmack immer mehr Verbreitung finden. Alle derartigen Getränke dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben und der Verzehr in der Öffentlichkeit muss unterbunden werden. Der Verzehr von Bier und Wein oder weinhaltigen Getränken ist Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt.

– Rauchen — Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet. Die Abgabe von Tabakwaren an sie ist ebenfalls verboten.

1 Kommentare

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1. Purzel schrieb am 02. Februar 2009 um 08:52

No alk for kids is cool!

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