Grundschule Unterilp
Am Donnerstag den 1.3.07 findet um 17:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Schulausschusses statt in der die Situation der Grundschule Unterilp weiter besprochen wird.
Alle Unterilper werden gebeten zu dieser Sitzung zu kommen.
Infos auch unter http://www.bvunterilp.de
Am Freitag den 23.2.07 fand vom Bürgerverein Unterilp initiiert endlich eine Infoveranstaltung zur Situation in der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Unterilp statt:
"Für das kommende Schuljahr sind zu wenig Anmeldungen
vorhanden, eine Eingangsklasse soll nicht gebildet werden.
Wie sieht die Zukunft der Schule aus?"
In dieser Veranstaltung stellten sich der Bürgermeister Dr. Heinisch, Herr Janssen (SPD), Herr Schulte-Neuhoff (FDP und Vorsitzender des Schulausschusses), Herr Schreven (CDU und stellv. Bürgermeister) und Frau König (Schulverwaltung) den Fragen der in sehr großer Anzahl anwesenden Unterilpern. Neben den betroffenen Eltern der kommenden Schulanfänger waren auch viele Eltern der jetzigen Schüler und interessierte Unterilper sowie die Schulleiterin der Unterilp Frau Schneider, die Schulleiterin der Grundschule Oberilp Frau Tillmann und die Leiterin der Kita Löwenzahn Frau Rodemers gekommen.
Wie konnte es zu dieser Misere kommen ?
Im Herbst 2006 wurden über 20 Kinder an der Grundschule Unterilp angemeldet. Leider zogen einige Familien weg, so dass für das kommende Schuljahr im Moment nun nur noch 15 Schulanfänger übrig bleiben. Gemäß Schulgesetz müssen mindestens 18 Schüler angemeldet sein um eine Eingangsklasse bilden zu dürfen.
Einige Eltern aus anderen Stadtteilen (z.B. Hofermühle, Oberilp und Hösel) wollten ihre Kinder in der Unterilp wegen ihres guten Rufes anmelden, durften es aber nicht wegen der in diesem Jahr noch bestehenden Schulbezirksgrenzen.
Welche Möglichkeiten gibt es die 1. Klasse doch noch bilden zu können ?
Der Gesetzgeber regelt im Schulgesetz in der Fassung vom 13. und 27.6.2006 § 82 Abs. 3:
Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollten, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs.1 möglichst als Teilstandort geführt werden. Im § 81 Abs. 1 ist klar gesagt, dass die Gemeinde als Schulträger die Pflicht hat, für angemessene Schul – und Klassengrößen zu sorgen. Sie stellt sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.( in diesem Fall 18 Schüler).
Es stellt sich die Frage, warum die Schulbezirksgrenzen in Heiligenhaus nicht bereits für das kommende Schuljahr aufgehoben wurden bzw. kurzfristig aufgehoben wird. Die Mindestanzahl von 18 Kindern wäre dann erreicht. Vielmehr wird in Heiligenhaus an dieser Grenze festgehalten die im nächsten Jahr sowieso wegfällt.
- Muß es sein, das 6-7 jährige Kinder bei jedem Wetter mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis nach Hetterscheidt oder Isenbügel müssen (Dr. Heinisch stellte die Möglichkeit eines Schulbusses in den Raum ohne konkret zu werden.) ?
- Müssen die Eltern gedrängt werden ihre Kinder auf der von der Bevölkerung nicht angenommen Grundschule Oberilp anzumelden (obwohl dort unter den Gegebenheiten sicherlich gute Arbeit geleistet wird) ?
- Muß es kleineren Geschwisterkinder verwehrt werden die selbe Schule zu besuchen wie ihren größeren Geschwistern oder sollen Eltern die größeren Geschwister nun wieder von der Grundschule Unterilp abmelden ?
- Muß es schwachen Kinder aus der Grundschule, welche das 1. Schuljahr wiederholen müssen zugemutet werden nun auch noch die Schule zu verlassen ?
- Müssen die in der Kita Löwenzahn gebildeten Freundschaften auseinander gerissen werden ?
Die Politiker sagten am 23.2.07 zu die Möglichkeiten, die 1. Klasse doch noch bilden zu können, zu prüfen.
Wie geht es mit der Schule Unterilp weiter wenn es kein erstes Schuljahr gibt ?
- Was geschieht mit den Kindern die bereits die Grundschule Unterilp besuchen ?
- Muß das vor einigen Jahren erfolgreich eingeführte Konzept der offenen Eingangsklassen wieder abgeschafft werden ?
- Werden die Eltern aus Unsicherheit die Schüler schon jetzt an einer anderen Schule anmelden und somit die Kinder aus dem gewohnten Umfeld reißen müssen ?
- Wird die Grundschule Unterilp dann zu einer Geisterschule ?Werden sich zukünftig die Kinder nicht mehr kennen wenn sie zum Spielen nach draußen gehen ?
Leider gibt es zu diesen Fragen noch keine konkreten Antworten.
Wie geht es mit der Unterilp weiter, falls es keine Schule mehr gibt ?
- Ziehen dann keine jungen Familien mit Kindern mehr nach da die bereits schlechte Infrastruktur durch die fehlende Schule noch schlechter geworden ist ?
- Sprechen wir dann in wenigen Jahren auf Grund zu geringer Anmeldungen über die Schließung der Kita Löwenzahn und des gerade neu gebildeten Familienzentrums ?
- Vergreist dann der Stadtteil in dem gerade der Generationenwechsel eingesetzt hat ?
- Werden die grünen Flächen der Schule und der Kita (und des nicht mehr benötigten Spiel- und Bolzplatzes) dann weiter zugebaut ?
- Werden die Preise für Mieten und Eigentum dann fallen und Die die können weg ziehen ?
- Wird die Unterilp dann zu einem neuen sozialen Brennpunkt in Heiligenhaus ?
Ich hoffe, dass wir diese Fragen in einigen Jahren nicht mit JA beantworten müssen.
Die Grundschule Unterilp muß eine Chance für ihre Fortführung bekommen.
Dieses gilt besonders, weil im nächsten Jahr die Schulbezirksgrenzen fallen und damit auch die Kinder aus anderen Gebieten in unsere Schule gehen werden. Im nächsten Jahr werden ca. 30 Kinder die Kita Löwenzahn verlassen und möchten dann bei freier Schulwahl größtenteils zur Grundschule Unterilp. Die Aussage der Politiker dass auch in den nächsten Jahren nicht mit deutlich höheren Anmeldezahlen zu rechnen ist basiert lediglich auf den Zahlen der in der Unterilp gemeldeten Kinder und berücksichtigt nicht die zukünftige Wahlmöglichkeit. Das Demografieproblem in Deutschland muß auch in Heiligenhaus nachhaltig und nicht durch Zufallsereignisse gelöst werden.
Die Grundschule Unterilp hat (inzwischen) einen außerordentlich guten Ruf so dass sogar unterilper Kinder die in Isenbügel zur Schule gingen im letzten Jahr zur Unterilp wechselten.
Bei freier Schulwahl werden sicherlich zukünftig viele Eltern aus dem Westen von Heiligenhaus die Grundschule Unterilp als die Schule der ersten Wahl für ihre Kinder bevorzugen wenn sie in der jetzigen Form weiter geführt wird. Damit wird dann auch die volle Stundenabdeckung durch Lehrer (bezogen auf eine Schülerzahl von 24,1 Kinder pro Klasse) erreicht werden.
(Infos zur Schule unter http://www.grundschule-unterilp.de )
Die Politiker der Stadt Heiligenhaus dürfen dem Grundschulstandort Unterilp und damit allen Bewohnern der Unterilp nicht die Chance für die Zukunft nehmen.
A. Schöneberg
(Mutter zweier Kinder welche die Grundschule Unterilp besuchen und Mitglied im Vorstand des Bürgervereins Unterilp)
Saving...
SPD-Fraktion
-Rathaus-
42579 Heiligenhaus
An den Bürgermeister
der Stadt Heiligenhaus Heiligenhaus, 26.02.2007
-Rathaus-
42579 Heiligenhaus
Antrag zur Sitzung
des GBA III am 01.03.2007, des Hauptausschusses 14.03.2007 und des Rates am 28.03.2007
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Heiligenhaus bekräftigt seine im Masterplan einstimmig beschlossene Absicht, alle Grundschulstandorte in Heiligenhaus zu erhalten.
2. Das gilt gerade auch vor dem Hintergrund der Verfügung der unteren Schulaufsicht für die Einrichtung der ersten Klasse im Schuljahr 2007/2008 an der Grundschule Unterilp.
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer ersten Klasse zu beantragen.
4. Für den Fall, dass eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wird, ergeht folgender Beschluss: Die Stadt Heiligenhaus als Schulträger hält die Fortführung der Grundschule Unterilp für erforderlich. Die Grundschulen Unterilp und Oberilp bilden ab 1.8.2007 einen Grundschulverbund. Die Grundschule Unterilp wird als Teilstandort geführt.
Begründung:
Die Grundschule Unterilp leistet seit Jahren eine hervorragende pädagogische Arbeit. Darüber hinaus ist die Schule ein fester Bestandteil im Sozialgefüge des Stadtteils. Ein Verlust der Schule wäre daher weder im Sinne der Kinder und Eltern noch der Stadt.
Da es im nächsten Jahr eine freie Schulwahl gibt, ist es zumindest möglich, dass zusätzliche Kinder von außerhalb die Grundschule Unterilp besuchen möchten. Die Grundschule Unterilp hat aus ihrem originären Einzugsgebiet in diesem Jahr keine Schüler an die ansonsten sehr beliebten Konfessionsschulen (z.T. mit Montessori-Pädagogik) abgegeben. Auch das spricht für die hohe Qualität der Schule. Gegenüber der Ilp entsteht in Kürze ein Neubaugebiet, welches mit Sicherheit von einem ortsnahen Grundschulangebot profitiert.
Die jetzige Entscheidung der unteren Schulaufsicht greift ohne zwingende Not übereilt in die Planung der Stadt und in die Lebensplanung junger Familien ein. Dies erfolgt, ohne die Entwicklungen aufgrund der neuen Rechtlage im nächsten Jahr zu berücksichtigen. Auch für die jetzigen Kinder (im nächsten Schuljahr Klassen 2-4) bedeutet der Status einer sich auflösenden Schule erhebliche Nachteile.
Alle Anmeldungen erfolgten vor dem Hintergrund tatsächlich einen Platz an der Schule zu erhalten. Im Vorfeld war für die Eltern nicht erkennbar, das keine Eingangsklasse gebildet werden könnte. Von daher sollte zumindest für dieses Jahr ein Vertrauensschutz bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingmar Janssen, SPD-Fraktion
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