Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Heiligenhaus beschließt den Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder (U 3) gemäß dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) und empfiehlt dem Rat, die nach derzeitigem Planungsstand für 2009 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von
108.000,– € Kita Isenbügel
21.000,– € Steppkeshaus
für den sachgerechten Umbau der städtischen Kindertageseinrichtungen Isenbügel und Steppkeshaus zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Am 10. November 2008 ist das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) vom Bundesrat verabschiedet worden. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter drei Jahren einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder Kindertagespflege zu schaffen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2008 stellte der Bund Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Zum Hintergrund: Das KiföG soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Der Deutsche Bundestag hatte das KiföG am 26. September 2008 verabschiedet.
Mit dem Gesetz wird die Dynamik des Ausbaus weiter erhöht. Profitieren sollen insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen.
Ab dem 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an eingeführt werden.
Der Bund unterstützt den Ausbau bis 2013 zu einem Drittel mit insgesamt vier Milliarden Euro. Für die notwendigen Mittel für Investitionen hat der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro errichtet. Dies ist im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz vom 18. Dezember 2007 geregelt. Inzwischen haben alle Bundesländer Richtlinien zur Förderung dieser Investitions-maßnahmen erlassen und ihren Bedarf aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau für das Jahr 2008 angemeldet. Zur Unterstützung bei den Betriebskosten mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und dauerhaft jährlich mit 770 Millionen Euro ab 2013 sieht das KiföG die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz vor.
Mit dem KiföG soll das Betreuungsangebot ausgebaut werden und die Qualität der Kindertagespflege soll klare Standards erhalten. Eine Tagesmutter/ ein Tagesvater ohne Qualifikation darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Darüber hinaus soll die Bezahlung leistungsgerecht sein.
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Um den qualitativen Ausbau der Kindertagespflege in Heiligenhaus nachhaltig zu sichern, hat die Verwaltung eine Interessensbekundung zum „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ (Esf-Programm) abgegeben. Mit dem Aktionsprogramm soll die Qualität der Kindertagespflege gesichert und verbessert, das Personalangebot für die Tagespflege erweitert und die Infrastruktur der Kinder-tagespflege ausgebaut und verbessert sowie die Rolle der Eltern durch Optimierung des Vermittlungsprozesses gestärkt werden. Am 30.01.2009 wurde dem örtlichen Jugendamt nach erfolgreicher Interessensbekundung die Genehmigung zur Antragstellung für das Aktionsprogramm erteilt. Über die endgültige Teilnahme von 200 Kommunen im Bund wird nach dem Bewerbungsprozess Ende März 2009 entschieden.
Zur Deckung der im Beschluss dargestellten Umbaukosten erwartet die Verwaltung die höchstmögliche Bundesförderung (pro U3-Kind 8.500,– € investive Förderung):
für die Kita Isenbügel i.H.v. 102.000,– € (8.500 € x 12 U3-Kinder) und für die Kita Steppkeshaus i.H.v. 136.000,– € (8.500 € x 16 U3-Kinder).
10 % der genehmigten Summen müssen durch Eigenanteil örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bereitgestellt werden. Die beantragten bzw. zu beantragenden Fördermittel können bis 2013 verausgabt werden. Zur verbindlichen Ausbauplanung muss bis dahin der Ausbau der gemeldeten Anzahl der U3 Kinder respektive die vollständige Umsetzung der Gruppenstruktur erfolgen.
Im Haushaltsplan 2008 standen für die Kita Steppkeshaus 20.000 € zur Deckung des Eigenanteils zur Verfügung, dieser Betrag wird für die erforderlichen weiteren Umbaumaßnahmen ausreichen.
Die Kosten für die baulichen Maßnahmen in der Kita Isenbügel sind mit 108.000,– € veranschlagt. Bei einem Förderbetrag i.H.v. 102.000,– € werden 91.800,– € (90 %) durch den Bund gedeckt. Für den Eigenanteil und die tatsächlich erforderlichen Baukosten verbleiben 16.200,– €, (10 % = 10.200,– € + 6.000,– €), diese Kosten können durch die allgemeine Investitionspauschale gedeckt werden.
Nachrichtlich werden als Anlagen die drei Begehungsprotokolle des Landesjugendamtes Rheinland über die kommunalen Kindertageseinrichtungen vom 23.01.2009 sowie die aktuelle Platzübersicht der Kindertageseinrichtungen für den hiesigen Zuständigkeitsbereich dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Saving...
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