Geschwindigkeitsverstöße und noch größere Unvernunft

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Einsatzkräfte aus der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Mettmann wurden am Montagabend des 20.10.2008, in der Zeit von 19.30 Uhr bis 20.15 Uhr, mit gezielten Maßnahmen zur Bekämpfung der Hauptunfallursache Geschwindigkeit in Heiligenhaus eingesetzt. Hierzu führten sie Geschwindigkeitskontrollen mittels Lasertechnik auf der als zweispurige Einbahnstraße eingerichteten Pinner Straße (B 227) in Richtung Innenstadt durch, auf der es leider immer wieder zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und daraus resultierenden Unfällen kommt. Auch am Montagabend wurden auf der innerstädtischen Bundesstraße innerhalb kürzester Zeit gleich acht gravierende Geschwindigkeitsverstöße von Fahrzeugführerinnen und -führern festgestellt, die von der Polizei zur Anzeige gebracht wurden und in naher Zukunft neben empfindlichen Geldbußen auch noch “Punkte” in Flensburg zur Folge haben werden.

Unrühmlicher “Spitzenreiter” des Abends war ein 29-jähriger Mann aus Heiligenhaus, der in seinem PKW Mercedes mit 86 km/h gemessen wurde, obwohl auf der Pinner Straße aus gutem Grund nur 50 km/h erlaubt sind. Den Heiligenhauser erwartet nun, neben einer Geldbuße von 100 Euro und 3 Punkten in Flensburg, zusätzlich auch noch ein einmonatiges Fahrverbot. Ganz besonders unverantwortlich zeigte sich an diesem frühen Montagabend aber die Fahrerin eines VW-Busses. Nicht allein die Tatsache, dass die Heiligenhauserin die Pinner Straße mit vorwerfbaren 73 km/h befuhr und dabei eines ihrer Kinder unangeschnallt auf den Rücksitzen des Fahrzeugs transportierte, ließ die Polizei am Verantwortungsbewusstsein der jungen Frau und Mutter zweifeln. Vielmehr stellte sich bei der Kontrolle der 34-Jährigen auch noch heraus, dass diese deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Daraufhin wurden ein Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobe angeordnet und in den Räumen der Polizeiwache Velbert von einem Arzt durchgeführt. Gegen den Widerspruch der 34-Jährigen wurde ihr Führerschein von der Polizei beschlagnahmt, der Beschuldigten bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt, bevor diese die Abholung ihres Fahrzeugs durch einen Ersatzfahrer organisieren und mit ihren Kindern den weiteren Heimweg antreten konnte.

13 Kommentare

  1. Postal
    Okt 22, 2008

    Gegen den Widerspruch der 34-Jährigen wurde ihr Führerschein von der Polizei beschlagnahmt

    Jaja. Die junge Frau hatte bestimmt eine super tolle glaubhafte Erklärung dafür warum Sie betrunken und mit einem nicht-angeschnallten Kind zu schnell die Pinnerstraße runter brettert ;)

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  2. Ralf
    Okt 22, 2008

    Die Raser und alkoholisierten Leute werden irgendwann alle zu Fußgängern…..

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  3. vince
    Okt 22, 2008

    ich hoffe einige leute haben gerade den passenden beitrag bei sternTV verfolgt..? pinnerstraße etc. waren zu sehen.da sieht man mal, dass auch die ach so tolle polizei nicht gaaaaanz so koscher agiert.

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  4. Postal
    Okt 23, 2008

    Hallo Vince,

    leider habe ich den Beitrag bei SternTV nicht gesehen. Kannst Du vielleicht genauer sagen worum es ging?

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  5. OST California
    Okt 23, 2008

    Um Messverfahren bzw. Fehler bei Laserpistolen und fehlende Beweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zb. in Form eines Fotos!  Ein Oberkommisar aus Mettmann war dort im Stern TV Studio und stand Rede und Antwort.

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  6. Quitolo
    Okt 23, 2008

    hm,das müsste man doch als Video bei RTL abrufen können, oder?

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  7. zarin
    Okt 23, 2008

    Na toll und ich hab erstmals schon um 22.30 Uhr ausgemacht weil ich dachte es kommt nichts interessantes :-(

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  8. julia
    Okt 24, 2008

    den beitrag müsste man bei http://www.rtlnow.de sich kostenlos angucken können

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  9. Ralf
    Okt 24, 2008

    Ich habe den TV-Beitrag nicht gesehen. Allerdings weiß ich das es irgendwo einen Richter gibt, der den Fotobeweis haben möchte, wenn die Laserpistole eingesetzt wird.  Dazu gab es auch Zeitungsartikel. Aber Amtsgerichtsurteile sind halt nicht bindend. Es kommt darauf an wie ein Amtsrichter einen Fall sieht und Amtsrichter sind in ihren Entscheidungen unabhängig.  Hier geht es doch nur um Messungen mit einer Laserpistole. In NRW werden dazu Anlagen benutzt, wo das Foto fehlt. Es wird nur gemessen und die Zeugenaussage des messenden Polizisten zählt. Bei mobilen Radaranlagen (Messwagen) oder sogenannten "Starenkästen" ist das Foto immer dabei. Ich denke das unsere Kreispolizei genügend Messwagen  zur Verfügung hat………. Natürlich können Messfehler beim Einsatz einer Laserpistole passieren. Um diese aber ggf. nachzuweisen bedarf es geradezu einer akribischen  Beweisführung. Welcher Anwalt ist dazu in der Lage, bzw. macht sich die Mühe? Nur wenige….. Das liegt wohl auch an der Anwaltsgebührenordnung, denn reich werden die Anwälte bei solchen Verfahren kaum. Diesen ganzen Ärger kann man sich dadurch ersparen, indem man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält. Und sollte es irgendwann einmal die Entscheidung eines Oberlandesgerichtes dazu geben, dann bestellt die Kreispolizei neue Geräte, mit Kamera. Diese ganze Diskussion ist  also für die Katz…… LG, Ralf.

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  10. vince
    Okt 24, 2008

    Das ist deine Meinung… :) Ralf, schau dir den Beitrag bitte mal an und schau, wie der hr. Oberkomissar teilweise ins Schwitzen kommt.Es ist dabei eben nicht ausgeschlossen,dass Fehler passieren. ( Was im Beitrag auch ausreichend und mMn stichhaltig erwiesen wird. )Ich selbst finde es nicht wirklich glücklich wenn die messenden Polizisten ca. 4 Stunden in das Gerät eingewiesen werden und dann augnscheinlich nie wieder ihre Fähigkeiten zur Disposition stellen müssen.Im Zweifel für den angeklagten. Ach ja, danke für den Hinweis,dass es hilft sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten!… Das war mir nun WIRKLICH entfallen! ;) lg vince

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  11. Ralf
    Okt 25, 2008

    @Vince Auch Autofahrer legen nur eine Führerscheinprüfung ab und werden auch jahrzehnte danach nicht auf Fahrtauglichkeit getestet…..   ;-) IDas es Messfehler geben kann, ist doch unstrittig. Es ist aber schwierig das nachzuweisen. Und wenn es nun einen Richter gibt, der einen Fotobeweis haben möchte, dann ist es nur ein Richter von vielen Richtern, die wir haben. Aber wer innerhalb geschlossener Ortschaften mit z.B.  74 km/h gemessen wird, der hat eben schlechte Karten, wenn 3 km/h Toleranzwert abgezogen wird. Ich glaube nicht, dass die Polizei jemanden anhält, weil er mt 55 km/h gemessen wurde (wenn 50 km/h erlaubt sind) und man dann zur Kasse gebeten wird, weil 52 km/h übrig bleiben.  Das gibt höchstens eine mündliche Verwarnung, wenn überhaupt.(Da ist mir der Beamte auf der Straße lieber, der einen Ermessensspielraum hat, als manch Angestellter einer Behörde, der nach Weisung handelt und sich aufspielt…..) Es sind immer die Streitfälle, wo es um Fahrverbote oder hohe "Punktzahlen" in Flensburg geht. Und die Autofahrer wissen ganz genau was ihnen blüht, wenn sie innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 70 km/h fahren.  Genau dieser Sache setze ich mich nicht aus, wobei ich auch nicht stur 50 fahre, aber sicherlich keine 70 km/h oder mehr ;-) LG, Ralf.

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  12. vince
    Okt 25, 2008

    Ich denke unsere Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten bezügl. unserer tatsächl. Fahrtüchtigkeit werden doch andauernd durchgeführt oder? Was ist denn eine Radarkontrolle, wenn nicht das simple Überprüfen ob wir die Verkehrsregeln anwenden können oder nicht? Ob es uns bewusst ist, dass in einer Gefahrenzone das Tempolimit bewusst heruntergesetzt wird um Unfälle zu vermeiden. Oder ob wir Sicherheitsabstand einhalten oder nicht… so gesehen wird man ständig auf die Probe gestellt.KLar geht es nicht um die "obligatorischen" 10 km/h, die nahezu jeder zu schnell fährt , weil sie eben nicht geahndet werden.Aber was die Polizei von mir verlangt, darf ich ja mitunter auch von ihr erwarten! ;)

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  13. Ralf
    Okt 26, 2008

    @Vince
    Und wie ist das wenn jemand einen Führerschein hat, aber 10 Jahre oder länger nicht gefahren ist? Zum Beispiel ist das bei mir der Fall, denn ich habe seit 1980 auch die alte Klasse 1, für Motorräder. In all den Jahren habe ich kaum auf einem Motorrad gesessen und zuletzt vor gut 20 Jahren mal mit einer geliehenen Maschine
    einige Runden gedreht. Heute könnte ich theoretisch hingehen, mir ein schweres Motorrad kaufen und damit (ohne Nachschulung) durch die Gegend brausen. Somit wäre ich eher eine Gefahr für die Allgemeinheit, aber sicherlich kein geübter Fahrer.
    Vielleicht mache ich das im nächsten Sommer, denn Lust dazu hätte ich mal. So einen richtigen “Porschekiller“ ;-)   möchte ich dann aber schon haben……..
    Es gibt genügend Leute, die einen Führerschein haben, aber keine Fahrpraxis.
    Gerade in den Großstädten, wo die ÖPNV-Anbindungen sehr gut sind, verzichten viele Menschen aufs eigene Auto. Oder auch aus Kostengründen.
    In Deutschland ist es eben so, dass Du nur einmal einen Nachweis für eine Sache erbringen musst und man kann tun und lassen was man möchte. Ausnahmen gibt es nur wenige, wie z.B. in der Fliegerei. Hier gibt es medizinische Kontrollen und auch eine Anzahl von Mindestflugstunden, die jährlich nachgewiesen werden müssen. 
    Die Polizisten die mit einer Laserpistole umgehen, tun das aber tagtäglich, denn sie gehören meistens zu einer gewissen Abteilung (Verkehrsüberwachung).
    Auch einige Beamte aus Heiligenhaus haben darin sicherlich genug Übung, zumal die Laserpistole auch auf Veranstaltungen vorgeführt wird. Wie leicht eine solche Messung ist, haben auch schon Besucher ausprobieren können. Zum Beispiel auf dem Stadtteilfest Nonnenbruch, im  Jahr 2007 ;-)    ;-)
    LG,
    Ralf.
     

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