Förderung des Ehrenamtes

Die WAHL-Fraktion möchte, dass ehrenamtlich tätige Vereine und Organisationen bessere Zukunfts- perspektiven haben. Deshalb sollen die beiden Gebäudekomplexe Abtskücherstraße 24 (Umweltbildungs-zentrum) und Moselstraße 51 (Bürgerbegegnugszentrum) dauerhaft den dort beheimateten Vereinen und Organisationen zur Verfügung stehen und nicht mehr als Immobilie am Markt angeboten werden und damit zu einer permanenten Verunsicherung und Zukunftsangst führen.
Es wird immer wieder betont wie wichtig das Ehrenamt für die Entwicklung der Gesellschaft ist. In Heiligenhaus wird dies nicht ausreichend gewürdigt. So genannte Überlassungsverträge mit einer Kündigungs- frist von 4 Wochen machen es unmöglich sich dauerhaft positiv zu entwickeln, geschweige denn verlässlich zu planen oder gar zu investieren. Deshalb hat die WAHL-Fraktion für die Ratssitzung am 24.03.2010 Anträge zur Verbesserung der Perspektive für Vereine und Organisationen die ehrenamtlich in Heiligenhaus tätig sind gestellt. So sollen langfristige Nutzungsverträge möglich sein und Alle sollen gleich behandelt und gleich gestellt werden.


Die von der WAHL eingereichten Anträge zu Ihrer Information:

Die WAHL-Fraktion beantragt:
1. Der Rat der Stadt Heiligenhaus beschließt die Immobilien Moselstraße 51 und Abtskücher Straße 24 als öffentliche Einrichtungen der Stadt Heiligenhaus auf Dauer ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen zur Verfügung zu stellen und keine Anstalten mehr zu unternehmen diese zu veräußern oder einer anderen Nutzung zu zuführen.
2. Den ehrenamtlich tätigen Vereinen und Organisationen sind langfristige Nutzungsverträge zu unterbreiten, um diesen eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.
Begründung:
Es geistern immer wieder durch die Verwaltung initiierte oder auf Nachfrage bestätigte Pressemitteilungen durch die lokalen Medien, in denen der Verkauf oder Abriss der überwiegend ehrenamtlich genutzten Gebäude ins Spiel gebracht wird.
Des weiteren hat die Stadt so genannte Überlassungsverträge mit einer Kündigungszeit von vier Wochen abgeschlossen, die es Vereinen unmöglich macht sich dauerhaft positiv zu entwickeln geschweige denn verlässlich zu planen oder gar in die genutzten Räume zu investieren.

Die WAHL-Fraktion beantragt:
Der Rat der Stadt Heiligenhaus beschließt, dass alle ehrenamtlich tätigen Vereine und Organisation mit Sitz in Heiligenhaus, die gemeinnützig in Heiligenhaus tätig sind, unentgeltlich Räumlichkeiten nach ihrem Bedarf zur Verfügung gestellt bekommen, sofern dies möglich ist.
Begründung:
Laut, der auf Anfrage der WAHL-Fraktion, gefertigten Liste der Verwaltung, ist keine durchschaubare Miet- und Entgeltvereinbarung zu erkennen. Die meisten Vereine und Organisationen zahlen gar Nichts, manche bekommen Zuschüsse und wenige müssen zahlen.
Dies scheint ungerecht und die dadurch erzielten Einnahmen, stehen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand.

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