Eingeschränkter Winterdienst

Die Stadt Heiligenhaus verfügt derzeit wie viele andere Städte infolge der außergewöhnlichen Wetterlage nur noch über unzureichende Streusalzvorräte. Die Streusalzlieferanten können den großen bundesweiten Bedarf an Streusalz z. Zt. nicht decken.

Das bedeutet, dass die Stadt Heiligenhaus zwar ihrer Pflicht zum Räumen der Fahrbahnen und Fußgängerüberwege, Gehwege etc. nachkommt, aber leider nur noch eingeschränkt Streusalz einsetzen kann. Streusalz wird nur noch an Gefahrenstellen (z.B. Gefällstrecken) eingesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich auf diese Situation, insbesondere auf Straßen mit einer festgefahrenen, ggf. auch einer vereisten Schneedecke einzustellen. Die Stadtverwaltung bittet alle Autofahrer darum, ihre Fahrweise den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anzupassen und Fahrzeuge im Bedarfsfall außerhalb von nicht geräumten/gestreuten untergeordneten Straßen abzustellen. In diesem Zusammenhang macht die Stadt Heiligenhaus noch einmal auf die Räumpflicht auf den Gehwegen gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufmerksam. An bestimmten Straßen ist die Reinigungspflicht gemäß § 2 dieser Satzung auf die  Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Auf diesen Straßen sind die Anlieger verpflichtet, auch den Schnee auf den Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte zu räumen. Die näheren Einzelheiten sind auf der Homepage der Stadt Heiligenhaus (www.heiligenhaus.de Rathaus/Ortsrecht/Öffentliche Einrichtungen/70.01 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) und dem dort anhängenden Straßenverzeichnis nachzulesen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen unter der Telefon-Nr. 02056 / 13-0 gerne für entsprechende Auskünfte zur Verfügung. Da die Stadt Heiligenhaus derzeit nicht ausreichend in der Lage ist, den Platz vor dem Rathaus vollständig verkehrssicher zu räumen, fällt der Wochenmarkt heute aus. Die Stadt Heiligenhaus wird alles daran setzen, dass der  Wochenmarkt am Samstag wieder stattfinden kann.

13 Kommentare

  1. Brada
    Feb 2, 2010

    Immer diese Panik mache, die Straßen sind frei, zur Zeit regnets, und der Schnee wird weg gespühlt

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  2. Postal
    Feb 2, 2010

    Man kann es nie allen Recht machen… Ohne die Warnung würde es halt später heißen… Warum hat uns keiner gewarnt???

    Einfach drüber weg lesen und gut ist ;)

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  3. Ralf
    Feb 2, 2010

    @Brada

    In unserer Gegend soll es in der kommenden Nacht wieder Frost geben. Die Wettermeldungen im WDR-Fernsehen sind jedenfalls
    so.

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  4. pebbles
    Feb 2, 2010

    Zitat
    “An bestimmten Straßen ist die Reinigungspflicht gemäß § 2 dieser Satzung auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Auf diesen Straßen sind die Anlieger verpflichtet, auch den Schnee auf den Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte zu räumen. Die näheren Einzelheiten sind auf der Homepage der Stadt Heiligenhaus (www.heiligenhaus.de Rathaus/Ortsrecht/Öffentliche Einrichtungen/70.01 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) und dem dort anhängenden Straßenverzeichnis nachzulesen ” Zitat ende

    Hallo liebe sparkasse. Bitte die straße in der Blume bis zur Mitte räumen.

    Hallo liebe Stadt Heiligenhaus. Die Sparkasse hat noch nie ihre Räumungspflicht war genommen. Bitte setzten sie mal das Ortsrecht hier durch !!!!

    Hallo Stadt heiligenhaus. Bitte bushaltestellen und Ampelübergänge raumen. das gehört zu den pflichten der stadt !!! ( teilweise wurde dieses gemacht ,aber auch dehr schlecht gemacht)

    Falls sie nicht in der lage sind ihr ortsrecht durch zusetzen bzw auch sich selber nicht dran halten, dann erwarten sie bitte nicht das sich die bürger dran halten !!!!

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  5. Brada
    Feb 2, 2010

    Wohnt jemand also an der Hauptstraße, muss er die Haupstraße also bis zur Mitte räumen, verstehe ich das richtig, oder verstehe ich das falsch ?

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  6. Ralf
    Feb 2, 2010

    @Brada

    Das ist falsch. Die Räumpflicht für Straßen gibt es
    (für Anwohner) nur für wenige Straßen in Heiligenhaus. Das sind meistens sehr schmale Anliegerstraßen, wo Räumfahrzeuge kaum hineinkommen können. Auf diesen Straßen gibt es meistens auch keinen Gehweg (Bürgersteig). Auch Räumfahrzeuge benötigen einen gewissen Raum, um wirkungsvoll
    arbeiten zu können. Das geht in vielen Wohngebieten nicht in jeder kleinen Straße oder Sackgasse.

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  7. milla
    Feb 2, 2010

    Sorry, aber wer sich in H’haus über nicht geräumte Straßen usw. beschwert, na ja, den Bitte ich einmal für eine Woche mit Schnee nach Essen zu ziehen. Bei meiner Mom z. B. hat die Müllabfuhr 3 Wochen lang nichts abgeholt, obwohl wöchentlich geleert wird dort. Komisch, hier habe ich gesehen, wie das Streufahrzeug vor der Müllabfuhr gefahren ist….Und dazu gesagt, in Essen ist Müllabfuhr und der Streudienst beides Entsorgungsbetriebe Essen.
    Und da ich ja in Essen arbeite muss ich wirklich sagen, hier kann sich niemand beschweren. Als unsere Straßen hier längst frei waren, sind die glaube ich, gerade mal auf die Erfindung des Streusalzes gekommen bzw. die haben ja den Luxus der Sole-Fahrzeuge.
    Also bitte nicht meckern über den Räumdienst.

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  8. pebbles
    Feb 3, 2010

    @ milla

    es geht hier nicht nur um die schneebefreiung der straßen. zum winterdienst gehört noch viel mehr dazu. ich wohne direkt in der innenstadt, folglich wäre es sinnlos mit dem auto nach DM, rewe und co zu fahren. da ich auch noch kinderwagenfahrer bin sehe ich das besonders kritisch mit dem schnee räumen. leider machen es weder die stadt, anwohner und geschäfte in heiligenhaus besonders gut. ich möchte auch erwähnen das es vieler anwohner gibt und auch geschäftsinhaber die es sehr gut machen und sich ihrer pflicht bewusst sind.

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  9. milla
    Feb 3, 2010

    @pebbles: Stimme ich Dir voll zu, aber in Richtung Kirchplatz finde ich das alles in Ordnung.

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  10. Rainer Bahlmann
    Feb 7, 2010

    Wenn wir das als Privatperson machen, das heißt ein Schild aufstellen, Eingeschränkter Winterdienst und haben nicht gerämt, gibt es ärger. Warum darf das die Stadt machen?
    Ausserdem ist Streusalz für diese Saison zum Beispiel beim OBi in Velbert nicht mehr zu bekommen. Laut deren Aussage kommt für diesen jetztigen Winter kein Salz mehr. Das Kontingent ist aus.
    Das zu dem Thema.

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  11. pebbles
    Feb 7, 2010

    Das Kreuz mit dem Winterdienst
    Kommentare: 2Trackback-URL.Heiligenhaus, 05.02.2010, Sabine Kreimeier

    Heiligenhaus. Die Schneehaufen schmelzen dahin, tagsüber taut es, nachts zieht es an. So entstehen stellenweise gefährliche Eisbahnen. Wen wundert’s also, dass da die eine oder andere Beschwerde bei der Stadt eintrudelt. Oft sind es dann die Anlieger, die per Straßenreinigungssatzung in die Winterdienst-Pflicht genommen werden – nur, dass sie davon bisher nichts wussten.

    Wie schon die Anwohner am Breitenweg (die WAZ berichtete) bekam jetzt auch eine Anwohnerin unterhalb des Nordrings erstmals in dieser Sache Post von den städtischen Finanzdiensten, die für die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung zuständig sind. „Unverzüglich“, so heißt es da, habe Monika Mais-Jungk „dafür Sorge zu tragen, dass der Winterdienst durchgeführt wird.“ Sonst könnten die Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden – in diesem Fall mit sage und schreibe „bis zu 50?000 Euro“ (am Breitenweg war von bis zu 1000 Euro die Rede).

    Was die Höhe der möglichen Buße angeht, „kann das nur ein Versehen sein“, räumt Jutta Scheffler, die Leiterin der Finanzdienste, auf Nachfrage der WAZ ein. Und sie beruhigt: „Eine Summe in dieser Höhe würde nie zum Tragen kommen.“ Gleichwohl: Die Aufforderung an Monika Mais-Jungk, die schmale öffentliche Straße, die an ihr Grundstück grenzt, schnee- und eisfrei zu halten, sei berechtigt – auch wenn es sich hier um eine Art Wohnweg handelt, der lediglich zwei Einfamilienhäuser erschließt. „Denn Besucher oder der Postbote sind da ja genauso gefährdet wie die Anwohner selbst“, so Scheffler. Und sobald Beschwerden vorlägen, „müssen wir die rechtliche Seite prüfen“. Dabei müsse man aber auch „die Kirche im Dorf lassen“: „Ein geräumter Fußweg würde hier reichen.“ Besucher könnten schließlich oben parken. Etwa so breit wie ein Kinderwagen sollte der Weg allerdings schon sein.

    Räum­pflichtig seien im Übrigen alle Anlieger, die an die besagte kleine Straße grenzen – jeweils für den Bereich entlang ihres eigenen Grundstücks. Und so könnte wohl auch der Hauseigentümer an der Ecke zum Nordring beim nächsten Schneefall noch zum Räumen herangezogen werden. Obwohl ihm selbst der Weg eigentlich nicht nützt.

    Die besagte Zufahrt ist eng und steil, „mit dem Wagen kommen wir hier doch nur im Schnee hoch!“, sagt Monika Mais-Jungk, nur so würden die Reifen greifen. All die Jahre hätten sie und auch ihre Nachbarin es so gehalten.

    Gebührenbescheid
    Und überhaupt: Wenn sie den Weg wirklich selbst räumen müssen, wofür zahlten sie denn dann überhaupt Straßenreinigungsgebühren? 149,94 Euro tauchen auf dem aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid für ihren Wohnsitz auf. Und das scheint in der Tat kein Versehen: „Eigentümer so genannter Hinterlieger-Grundstücke zahlen mit“, bestätigt Jutta Scheffler. Rechtlich sei das unstrittig, in der Berechnung hingegen sehr kompliziert. Monika Mais-Jungk zahlt für die städtische Reinigung des Nordrings mit, obwohl sie in zweiter Reihe wohnt – weil aber auch ihr Grundstück über eben diese Straße erschlossen wird.

    Und als wenn das nicht schon kompliziert genug wäre, hat die Heiligenhauserin auch noch einen zweiten Gebührenbescheid bekommen: Für die Straßenreinigung entlang des vorderen Grundstücks – „dabei habe ich das doch 2007 verkauft!“ Warum das Finanzamt Velbert hier bisher keine Umschreibung vorgenommen und den Besitzerwechsel an die Stadt weitergemeldet hat.?.?. das ist wiederum eine ganz andere Geschichte

    quelle http://www.derwesten.de/staedte/heiligenhaus/Das-Kreuz-mit-dem-Winterdienst-id2495617.html

    mal wieder eine bodenlose frechheit den sich die stadt hier erlaubt. die komplette schnee und frostzeit in diesem jahr hat sich an der bushaltestelle zur blume eine bis zu 5 qm große eisplatte direkt vor dem wartehäuschen befunden.

    dort hat niemand geräumt. auch an anderen bushaltestellen war dieses zu sehen.

    hier gilt wohl der eingeschränkte winterdienst !!!! auch die sparkasse hat die anliegerstr. in derblume nicht bis zur fahrbahnmitte geräumt. ist dort auch eine bußgeldandrohung hin versendet worden??? nein bestimmt nicht

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  12. milla
    Feb 8, 2010

    @pebbles: Hast Du dich denn bei der Stadt mal über die nicht geräumte Straße beschwert, oder bei der Sparkasse?

    Aber man soll ja schlafende Hunde bekanntlich nicht wecken…..;-)

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  13. Stefan
    Okt 19, 2010

    Der Winter 09/10 war auch im Rest des Landes nicht besser. Auch in der Region Hannover hatten die Städte und Gemeinden große Probleme mit den Witterungsverhältnissen und kamen mit dem Winterdienst nicht nach! Aber wenn auch das Auftausalz zu Ende war, so konnte immer auf anderes Streugut (z.B. Splitt) ausgewichen werden. Und so kommt man um seine Pflichten im Winter nicht herum (weder Privatman noch die Stadt).
    Ich denke wer wirklich gar nichts macht (weder räumen noch Streuen), hat sich sein Knöllchen auch verdient!

    Aber wer schreibt das Knöllchen für unterlassenen Winterdienst für die Gemeinde?

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