Einbrüche in Heiligenhaus setzen sich fort

Standtresor entwendet

Heiligenhaus (ots) – Unbekannte Täter hebelten zwischen dem 29.09.2007, 12:00 Uhr, und dem 30.09.2007, 10:00 Uhr, ein Fenster einer Firma auf der Gohrstraße in Heiligenhaus auf.
Im Gebäude durchsuchten sie in den Büros mehrere Schreibtische und entwendeten dann einen 300 kg schweren Tresor. Der Gesamtschaden wird auf ca. 2250 Euro geschätzt.

Hinweise auf die Täter nimmt die Polizei Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6110, entgegen.

Einbruch in Fahrschule

Heiligenhaus (ots) – In eine Fahrschule auf dem Südring in Heiligenhaus wurde zwischen dem 29.09.2007, 12:00 Uhr, und dem 01.10.2007, 10:00 Uhr, eingebrochen. Der oder die Täter brachen ein Fenster an der Hausseite auf, drangen so in die Räume ein und entwendeten hier nach ersten Erkenntnissen 600 Euro Bargeld.
Am Fenster entstand ein Sachschaden von 200 Euro. Hinweise nimmt die Polizei Heiligenhaus unter der Telefonnummer 02056/ 9312 – 6150 entgegen.

10 Kommentare

  1. Brada
    Okt 1, 2007

    Und weiter gehts, mittlerweile kann ich dadrüber nur lachen, aber naja am gucken wanns die privaten Haushalte trifft.

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  2. Ralf
    Okt 2, 2007

    Nun werde ich wohl doch den “Bärentöter” und die “Silberbüchse” aus dem Keller holen. Oder hat noch jemand von Euch ein gutes G3?

    Alle Waffen machen einen ordentlichen Bums. Mitten in der Nacht als Warnschuß abgefeuert, steht halb Heiligenhaus senkrecht im Bett!

    LG,

    Ralf.

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  3. Brada
    Okt 2, 2007

    lol also jede Nacht zu unterscheidlichen Zeiten son Armader Schuss würde sicher schon gut abschrecken.

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  4. amarillyon
    Okt 3, 2007

    Mit Waffen (G3 fällt imho sogar unter das Kriegswaffengesetz) in der Gegend ‘rumballern…Das ist:

    nach §125a Landfriedensbruch (in einem besonderst schweren Fall. -> Waffen)
    6 Monate bis zu 10 Jahren.

    Zumindest aber:

    nach § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
    Bis zu 3 Jahren.

    nach § 127 Bildung bewaffneter Gruppen
    Bis zu 2 Jahren.

    vielleicht noch:

    nach § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
    Bis zu 5 Jahren.

    Da kommt ganz schön ‘was zusammen…

    Zum Vergleich:
    nach §242 ff. steht auf Diebstahl max 5 Jahre.
    Soviel zur Verhältnismäßigkeit…

    Und ich will gar nicht daran denken, was passieren könnte, wenn einem ein solcher Einbrecher “vor die Flinte läuft”…
    Dann eskaliert die Sache schneller als man “Bürgermiliz” buchstabieren kann…

    Also stifte deine Wummen lieber dem Karl-May-Museum und überlass das “Räuberfangen” jenen, die dafür zuständig sind. Nämlich der Polizei…

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  5. Ralf
    Okt 3, 2007

    Ich wusste gar nicht das Du als Privatperson Rechtsberatung machen darfst. Ist das nicht auch verboten?

    *lachgrins*

    LG und einen schönen Tag der deutschen Einheit :) :)

    Ralf.

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  6. amarillyon
    Okt 3, 2007

    Soweit ich weiß, steht das StGB nicht auf dem Index…

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  7. Brada
    Okt 4, 2007

    lol

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  8. Baroque
    Okt 8, 2007

    wasn hier los? macht die fenster zu..

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  9. Paul
    Okt 8, 2007

    amarillyon scheint echt nen Herz für Straftäter zu haben ;-)

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  10. dennis
    Okt 8, 2007

    Das nicht… aber er hat meiner Meinung nach die richtige Einstellung und einen gesunden Menschenverstand. Seht Euch doch die Entwicklung in der USA an… da sieht man wohin das alles führt. Ein besseres Beispiel gibt es wohl nicht.

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