Anmeldung der Lernanfänger zum Beginn des Schuljahres 2010/2011

Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen findet für das Schuljahr 2010/2011 an folgenden Tagen in der jeweiligen Schule statt:
Mittwoch, 07.10.09, zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr, Donnerstag, 08.10.09, zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr und zwischen 15.00 Uhr 18.00 Uhr.

Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden.

Ich mache allerdings darauf aufmerksam, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule besteht. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG). Über die jeweils nächstgelegene Schule wurden die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder bereits informiert. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder in einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden, und zwar sind dies im einzelnen:

Städt. Gem.-Grundschule Gerh.-Tersteegen, Velberter Straße 106,
Städt. Gem.-Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1,
Städt. Gem.-Grundschule Regenbogen, Heiligenhaus, Hunsrückstraße 27,

oder

Städt. Ev. Grundschule A.-Clarenbach, Pestalozzistraße 16,
Städt. Kath. Grundschule St. Suitbertus, Wülfrather Straße 2.

Schulpflichtig werden am 01.08.2010 alle Kinder, die bis zum 31.08.2010 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach dem 31.08.2010 das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Gleichbehandlung von Kann-Kindern mit schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren kann nur gewährleistet werden, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15.11.2010 angemeldet werden. Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden. Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerbern. Ich möchte darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass auch die Erziehungsberechtigten körperlich und/oder geistig behinderter Kinder verpflichtet sind, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule anzumelden. Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit, da die Schulleiterin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um u.a. im Bedarfsfall eine Sprachförderung veranlassen zu können. Als Unterlagen sind mitzubringen: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie der übersandte Vordruck (SCHULWAHL). Vor der Einschulung findet für die schulpflichtig werdenden Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. Über den Termin wird das Gesundheitsamt die Eltern rechtzeitig informieren.

Heiligenhaus, 16.09.2009
Der Bürgermeister
Im Auftrag

3 Kommentare

  1. milla
    Sep 23, 2009

    Was ist mit Kindern, für die z. B. eher eine Spachschule (Schule am Peckhaus, Mettmann) in Frage kommen würde. Wie und wo meldet man diese Kinder an? Weiß das zufällig jemand? Und wer entscheidet dies letztendlich?

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  2. Postal
    Sep 23, 2009

    Hallo milla,

    das einfachste für Sie wäre mal im Bürgerbüro nachzufragen. Hier in den Kommentaren hat es mehr mit Glück zu tun eine brauchbare Information zu bekommen. Die Tel. sollten Sie auf der http://www.heiligenhaus.de HP finden.

    LG
    Marcel

  3. milla
    Sep 23, 2009

    @Postal: Vielen lieben Dank. Wie ich aber hörte, muss mein Sohn von vorne nach hinten getestet werden, um endlich Klarheit zu erhalten. Trotzdem nochmal danke.

    LG
    milla

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