Kreis Mettmann (ots) – Auch in der diesjährigen Karnevalszeit wird die Polizei wieder zusammen mit weiteren kommunalen Verantwortlichen – insbesondere an den Tagen der Karnevalsumzüge – auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen achten und verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen. Doch schon im Vorfeld und erst Recht im Nachgang der Umzüge finden wieder viele Feste und Feiern statt, an denen auch Kinder und Jugendliche teilnehmen. Veranstalter solcher Feste und Feiern, von Karnevalssitzungen und öffentlichen Tanzveranstaltungen, aber auch die Inhaber von Gaststätten und sonstigen Verkaufsstellen von Alkohol und Tabakwaren (Kioske, Tankstellen, Imbissstuben etc.) haben die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Die Polizei weist alle Verantwortlichen (Veranstalter, Wirte, Verkaufsstellen von Alkohol und alle Erwachsenen) auf die wichtigsten Bestimmungen hin, bei deren Nichtbeachtung Geldbußen bis zu 50.000,- Euro drohen:
Kreispolizei Mettmann mahnt zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Karneval








